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Nr. 1508 U.
Homburg, den 26. August 1901.
Circular M O92.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Handhabung der Wohnungsaufsicht.
In einer Ministerial-Entschließung nebigen Betreffs vom 22.
Juni l. J. ist unter Anderem folgendes bemerkt:
„Was die Gemeinden und örtlichen Stiftungen betrifft, so unter—
liegen die Gebäude derselben zunächst der Wohnungsaufsicht im Sinne
der 59 1, 2 und 6 der Allerhöchsten Verordnung vom 10. Februar
l. Irs. Es haben jedoch die Staatsaufsichtsbehörden fortgesetzt ihr
Augenmerk darauf zu richten, daß den Anforderungen der Aller—
höchsten Verordnung auch nach dieser Seite in jeder Beziehung ent—
sprochen und namentlich auch wahrgenommenen Mißständen eine
sachgemäße Abhilfe verschafft werde.“
Im Vollzuge dieser Entschließung haben die Gemeindebehörden
die fraglichen Gebäude, — auch die in gemeindlichen Schulhäusern
befindlichen Lehrerwohnungen, den Gemeinden gehörige Mittelschulen,
insbesondere aber die Armenhäuser — zu besichtigen und bis zum
15. November l. Is. unter Benutzung des nachstehenden Formulars
über das Ergebnis anher zu berichten.
An
sämtliche Bürgermeisterämter
des Bezirks
Kgl. Bezirksamt:
Senn, k. Assessor.
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— des gefundener
Gebäudes Mißstand
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