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Nr. 14831 U.
Homburg, den 10. August 1901.
Cireular M 38.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Oberpolizeiliche Vorschriften über
Bierpressionen ꝛc. vom 27. Juli
1800.
Im Sinblick auf Circular Nr. 77 von 1900 ist bis läng⸗
stens Sentember 1. Js. zu berichten, ob die nicht vor⸗
schriftsgemäßen Bierpressionen nunmehr abgeändert sind.
Bemerkt wird, daß nach einer Regierungs-Entschließung vom
83. ds. Mts. es keinem Anstand unterliegt, wenn anstatt des Kopfes
der Boden des Windpkessels zum Abschrauben eingerichtet ist.
Kgl. Bezirksamt:
J. V.
Senn,
k. Assessor.
An
sämtliche Bürgermeisterämter
des Bezirks.