Full text : 1901 (0002)

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Homburg, den 26. Juli 1901.

Circular M B8Il.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

Betreff:
Pferdevormusterung.

Unter Bezug auf Circular Nr. 27 vom Ifd. Jahr folgt nach—
stehend der Reiseplan der Pferde- Musterungs- Kommisien mit der
Weisung, für alsbaldige Bekanntgabe des Musterungdortes und der
Zeit sowie des vom Bürgermeisteramt zu bestimmenden Musterungs⸗
platzes in den Gemeinden Sorge zu tragen. Diese Bekanntmachung
ist anßerdem an dem Tage vor der Musterung zu erlassen.
Im Einzelnen wird noch folgendes bemerkt:
1) Die Verzeichnisse sind doppelt zu erstellen und sind hierin
alle Spalten mit Ausnahme der Ziffern 4 und 5 auszu—
fuüͤllen. Die Größe der Pferde ist genan festzustellen.
2) Die Pferde haben pünktlich zu den angegebenen
Zeiten — Bahnzeit — in der Reihenfolge der Ver—
zeichnisse bereit zu stehen und hat das Bürgermeisteramt für
Aufrechterhaltung der Ordnung durch Abstellung der Polizei—
organe ꝛc. Sorge zu tragen.
3) Der Musterung haben selbstredend die Herrn Bürgermeister
oder deren Stellvertreter anzuwohnen.
4) Findet die Musterung für 2 Gemeinden verschiedener Bürger—
meistereibezirke in einer Gemeinde statt, so haben sich die
Herrn Bürgermeister bezüglich Wahl des Musterungsplatzes ꝛc.
gegenseitig zu benehmen
            
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