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entsprechende Vergütungen gewährt werden, und daß bei der Zu—
lassung in erster Linie solche Arbeitslehrerinnen berücksichtigt werden,
welche schon an einem der in den Jahren 1899 und 1900 abge—
haltenen Uebungskurse teilgenommen haben.
Die Anmeldungen, in welchen der Stand, das Lebensalter
und die etwa genossene Vorbildung anzugeben ist, sind längstens
bis zum 10. August lfd. Irs. anher vorzulegen.
Der kgl. Bezirksamtmann:
Spöhrer
k. Regierungsrat.
An
sämtliche Buüͤrgermeisterämter
des Bezirks.