205
Distriktsgemeinde Waldmohr.
Verteilung
der Distriktsumlagen für das Jahr 1901.
—
Nach der Zusammenstellung des k. Rentamtes Homburg
betragen die Prinzipalsteuern incl. Steuerbeischlägen zu
Beginn des Etatsjahres 1901:
a. der Gemeinden
h. des k. Finanzärars und
1) Forstrealitätenstatus
2) Uebrige Besitzungen
c. des k. Landgestüts
d. des k. Bergärars
zwar:
Zusammen
6184546
456648
445
61910
817859
FFääg—
Nach dem durch hohenk. Regierung am 18. Januar
1901 abgeschlossenen Voranschlage fuͤr das Jahr 1901
sind umzulegen:
1) Für Distrikts-Armenzwecke nach Art. 63 des Vor
anschlages
670
2) Für distriktive Zwecke
anschlages
nach Art. 78 des Vor—
Zusammen. B