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13. August 1892 (Kreisamtsblatt S. 53 f.), soweit dieselben noch
Geltung hatten, serner vom 23. März und 3. Juli 1898 (Kreis⸗
amtsblatt Seite 29 und 59), 19. und 23. Mai 1900 (EKreis—
amtsblatt Seite 137 f.) treten mit vorbezeichnetem Termin außer
Wirksamkeit.
Die nachfolgende Zusammenstellung enthält auch diejenigen
ortsüblichen Tagelöhne, hin sicht lich deren eine Aender—
ung nicht eintritt, nachdem die bezüglichen Sätze erst im Laufe
der letzten Jahre revidiert und neu festgesetzt worden sind. Die Tage,
an welchen diese letztere Sätze in Kraft getreten sind, bezw, in Wirksamkeit
treten werden, sind jeweils beigefügt.“
Der kgl. Bezirksamtmann:
Spöhrer
k. Regierungsrat.
Senn,
k. Assessor.
An
sämtliche Bürgermeisterämter
des Bezirks.