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nach den Unfallversicherungsgesetzen versicherten Personen seitens
der beteiligten Betriebsunternehmer die vorgeschriebene Unfallanzeige
jeweils rechtzeitig erstattet werde.
Der kgl. Bezirksamtmann:
Spöhrer
k. Regierungsrat.
k. Assessor.
Senn,
k. Assessor.
An
fäͤwtliche Bürgermeisterämter
des Bezirks.