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Homburg, den 29. Juni 1901.
Circular M 70.
Köoͤnigliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Herstellung, Aufbewahrung und Ver⸗
wendung von Acetylengas und die
Lagerung von Carbid.
Im Hinblick auf die im nebigen Betreffe ergangene Kgl.
All. Verordnung vom 22. ds. Mts. — G.V.Bl. S. 463 —
haben die Bürgermeisterämter die Beteiligten auf die erlassenen Vor—
schriften, insbesondere auch auf die ihnen obliegende Anzeigepflicht
hinzuweisen.
Insoweit solche Betriebe vorkommen, ist Kontrolle zu üben,
auf die etwaige Abänderung der Anlage zu dringen und bis
1. Oktober lid. Irs. zu berichten.
Fehlanzeigen sind erlafsen.
Der k. Bezirksamtmann:
Spöhrer
k. Regierungsrat.
Senn,
k. Assessor.
An
sämtliche Bürgermeisterämter
des Bezirks.