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Ar. 1181 VU.
Homburg, den 5. Juli 1901.
Circular M 69.
Konigliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Jahresberichte der öffentlichen Unter⸗
fuchungsanstalten für Nahrungs- und
Genußmittel.
Nachstehend folgt Auszug einer Ministerial-Entschließung vom
15. vor. Mts. zur Kenntnis und Beachtung:
1. Nach dem Verichte der K. Untersuchungsanstalt in München
scheint in einzelnen Gemeinden mit Rücksicht auf die periodische
Vornahme kommissioneller Untersuchungen durch Beamte der
Untersuchungsanstalt jede weitere, ortspolizeiliche Thätigkeit
hinsichtlich des Verkehrs mit Nahrungs- und Genußmitteln
eingestellt worden zu sein und wurde wiederholt Beamten der
Untersuchungsanstalt bei Vornahme der kommissionellen Unter⸗
suchungen die erforderliche Unterstützung versagt.
Da die Beamten der Untersuchungsanstalten nach Ziff. 2
der Ministerialbekanntmachung vom 2. Februar 1884 (Ges.⸗
u. V.⸗Bl. S. 49) zunächst nur die Aufgabe haben, den
Polizeibehoͤrden bei der Vornahme von Visitationen beratend
als Sachverständige zur Seite zustehen, während die Hand—
habung der Lebensmittelpolizei in Hinblick auf die Bestim⸗
mungen in Art. 92 und 138 der diesrheinischen bezw. in
Art. 71 der Gemeindeordnung für die Pfalz nach wie vor
zu den Obliegenheiten der Ortspolizeibehörden gehört, sind
dieselben mit entsprechenden Weisungen zu versehen und an
zuhalten, den Beamten der Untersuchungsanstalten, namentlich
bei der Revision gewerblicher Betriebe die erforderliche Unter⸗