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Die Ortspolizeibehörden werden daher angewiesen, auf einen
allseitigen Vollzug der bestehenden Bestimmungen um so mehr hinzu—
wirken, als sonst gegen zuwiderhandelnde Betriebsinhaber Strafein—
schreitung veranlaßt werden müßte.
Der kgl. Bezirksamtmann:
Spöhrer
k. Regierungsrat.
Senn,
k. Assessor.
An
sämtliche Bürgermeisterämter
des Bezirks.