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Nr. 1166 U.
Homburg, den 4. Juli 1901.
Cirecular M 67.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Die Feier der Sonn- und Festtage.
Auftragsgemäß werden die Bürgermeisterämter auf die
Vorschriften der Allerhöchsten Verordnung vom 21. Mai 18097 die
Feier der Sonn- und Fesitage betr. G.-V.Bl. S. 197, (vergleiche
auch Ministerial-Bekanntmachung v. 21. Mai 1897, G.-V.Bl. S.
201) wird mit der Weisung hingewiesen, dieselben insbesondere aus
Anlaß der bevorstehenden Erntearbeiten in Er—
innerung zu bringen und für angemessenen Vollzug Sorge
zu tragen.
Der kgl. Bezirksamtmann:
Spöhrer
k. Regierungsrat.
An
säwtliche Bürgermeisterämter
des Bezirks.