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Homburg, 21. Juni 1901.
Circular M 64.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Maßregeln zur Bekämpfung der Ge—
flügelcholera.
Nachstehende Bekanntmachung, welche demnächst im Kreisamtsblatte
erscheinen wird, ist zu veröffentlichen.
Die Geflügelhändler sind hierauf besonders aufmerksam zu
machen.
Der k. Bezirksamtmann:
Spöhrer
k. Regierungsrat.
Senn,
k. Assessor.
An
sämtliche Bürgermeisterämter,
und die Herren Tieräͤrzte des
Bezirks.
Vekannkmachung
Maßregeln zur Bekämpfung der Geflügelcholera
betreffend.
Auf Grund des F20, Abs. 2 des Reichsgesetzes, betreffend
23. Juni 1880
ũ V 7 *
die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen vom J—
Reichsgesetzblatt 1894, Seite 405 u. s. f. wird zur Verhütung der