Full text : 1901 (0002)

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wie die erste Person und verschafsen der Firma jeder wieder fünf
neue Abnehmer.
Es handelt sich hierbei offenbar um den gewerbsmäßigen
Vertrieb von Gutscheinen nach dem sogenannten Hydra- (Schneeball-,
Lawinen-)System, welcher nach dem Urteil des Reichsgerichts vom
14. Februar dss. Irs (mitgeteilt mit Regierungs-Entschließung vom
22. April lfd. Irs Nr. 8747 3) gemäß F 286 Absatz 2
des Strafgesetzbuches und IH 22 ff. des Reichsstempelgesetzes straf—
bar ist.

Nachdem gegen die Personen, welche von der Firma Uhren über
das bisherige Eingangsamt eingeführt haben, das Strafverfahren
eingeleitett worden ist, wird versucht, Uhren über außerpreußische
Aemter in das Zollgebiet einzuführen. In dieser Beziehung ist fest—
gestellt, daß von der Firma For durch die Firma Gebrüder Jung—
hans und Thomas Haller zu Schramberg auch Regulatoren, welche
nach dem Hydrasystem ausgespielt sind, zur Einfuhr gelangen.
Da nicht ausgeschlossen ist, daß die Firma Fox auch in Bayern
ihre Waren auf dem Wege des Gutscheinhandels abzusetzen sucht, so
wird unter Hinweis auf das erwähnte Urteil des Reichsgerichts
von dem Geschäftsgebahren der genannten Firma Kenntnis gegeben.“
Der kgl. Bezirksamtmann:
Spöhrer
k. Regierungsrat.

Senn,
k. Assessor.

An

säwtliche Bürgermeisterämter
und Gendarmeriestationen
des Bezirks.
            
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