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Homburg, den 12. Juni 1901.
Circular M 59.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Ausführung des Weingesetzes.
Die Bürgermeisterämter werden auf die in nebigem Betreffe
ergangene Ministerialentschließung vom 3. dss. Mts. — M.⸗A.Bl.
d. J. S. 249 ff — mit der Weisung aufmerksam gemacht, die vor—
geschriebene Bekanntmachung zu bethätigen.
Der k. Bezirksamtmann:
Spöhrer
k. Regierungsrat.
Seun,
k. Assessor.
An
sämtliche Bürgermeisterämter
des Bezirks.