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Nr. 854 U.
Hom bdurg, den 13. Mai 1901.
Circular Ma47.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Vollzug des 5 134 Abs. 8 der Gewerbe—
ordnung.
Nachstehend folgt Abdruck einer höchsten Entschließung des kgl.
Staatsministeriuns des Innern vom 1. dss. Mis Nr. 9879 zur
Kenntnisnahme und Verständigung der Besitzer derjenigen Fabriken,
in welchen minderjährigen Arbeiter beschäftigt werden.
Kgl. Bezirksamt:
J. V.
Merckle.
Regierungsaccessist.
An
sämtliche Bürgermeisterämter
des Bezirks.
Xr. 9879.
K. B. Staatsministerium
des Innern.
Manchen, den 1. Mai 1901.
Beim Vollzuge der Vorschrift des F 134 Abs. 3 der Gewerbe—
ordnung, wonach in das Lohnzahlungsbuch bei jeder Lohnzahlung der
Betrag des verdienten Lohnes einzutragen ist, wird mehrfach die Ein—
tragung einer Berechnung gefordert, woraus sich der Bruttolohnbetrag,