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Xr. 748 U.
Homburg, den 1. Mai 1901.
Circular 44.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff
Gemeinde⸗Umlagen
Zur Feststellung der Rückwirkung der neuen Steuergesetze
auf den gemeindlichen Haushalt, insbesondere die Umlagenerhebung
wurden mit Ministerial-Entschließung vom 12. Februar ifd. Irs.
Erhebungen über das Steuersoll der Gemeinden und den Pro—
zentsatz der Gemeindeumlagen in den Jahren 1899 und 1900,
sowie über die Ursachen eines etwaige Steuerrückganges angeordnet.
Im Anschlusse daran erscheint es jedoch veranlaßt, zugleich auch
einen sicheren Ueberblick über die finanzielle Lage der Gemeinden und
namentlich über den durch Umlagen notwendig zu deckenden Bedarf
in denselben zu gewinnen.
Zu diesem Zwecke sind unter Benützung der mitfolgenden
Formulare die Einnahmen und Ausgaben der einzelnen Gemeinden
und das durch Abgleichung derselben sich ergebende Umlagensoll für
die Jahre 1889 und 1900 festzustellen. Die Feststellung hat für
das Jahr 1899 auf Grund der abgeschlossenen Gemeinderechnungen,
für das Jahr 1900 auf Grund der geprüften Voranschläge zu
erfolgen
Die Ausfüllung der Formulare haben die Gemeindebehörden
im Benehmen mit den Einnehmcreien zu bethätigen und sind die
ausgefüllten Tabellen mit der Gemeinderechnung 1899 und dem
gemeindlichen Voranschlage 1900 bis 1. Juni er. hierher ein—
zusenden.
Im einzelnen wird hiezu Folgendes bemerkt:
) Am Schlusse der für die Jahre 1899 und 1900 herzu—
stellenden Tabelle ist die Ausfüllung derselben von der