Full text : 1901 (0002)

2

Ferner sind die Beteiligten wiederholt darauf aufmerksam
zu machen, daß ihre Angehörigen, deren Erwerbsun⸗
fähigkeit behauptet wird, in dem betreffenden Termine behufs
ärztlicher Untersuchung, desgleichen die über 16 Jahre
alten ledigen Geschwister der Betreffenden bei Verbe—
scheidung der Zurückstellungsgesuche zu erscheinen haben.
Bei Gesuchen, welche auf F 32, 2 bis kder Wehr—
Ordnung begründet werden, bedarf es eines Fragebogens
nicht.

10) Bezüglich derjenigen Militärpflichtigen der vorigjährigen
und früheren Altersklassen, welche zurückge—⸗
stellt resp. zeitweise vom Militärdienste befreit
wurden und für dieses Jahr ihre Gesuche er⸗
neuern, hat die Instruktion der Gesuche ebenfalls
unter Benützung des vorgeschriebenen Frage—
bogens zu erfolgen und ist hiebei zu bestätigen, ob
der treffende Militärpflichtige die Unterstützung
noch wirklich leistet.
11) Den Militärpflichtigen der Altersklasse 1881 ist zu eröffnen
daß nach F 84 der Wehrordnung der freiwillige Ein
tritt auf zwei bezw. drei Jahre blos bis zum
31. März 1901 gestattet und daher ein Meldeschein
vor diesem Zeitpunkte zu erholen ist.
12) Diejenigen Militärpflichtigen der Altersklasse 1881, welche
zum einjährig⸗freiwilligen Dienst zugelassen werden
wollen, müssen bis zum 1. Februar 1901 bei der Prüfungs⸗
Kommission in Speyer um den Berechtigungsschein nachsuchen.
13) Diejenigen Militärpflichtigen der Altersklasse 1881, welche
sich bereits im Besitze des Berechtigungsscheines
befinden, aber noch nicht eingetreten sind und ihren
freiwilligen Dienst erst später antreten wollen,
müssen gemäß H93, 2 der Wehr-Ordnung bei der Ersatz—
Kommission ihres Aufenthalts-Ortes beim Eintritt in das
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.