Homburg, 28. April 1901.
Circeular.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Vollzug des Gesetzes vom 5 April
1880, die Haltung und Körung der
Zuchtstiere.
Im Hinblick auf F 7 der Allerhöchsten Verordnung vom
16. Juni 1888 Ziffer 16 bezeichneten Betreffs werden hiemit nach—
stehend die Termine für die in den einzelnen Gemeinden abzuhalten—
den Hauptkörungen mit dem Auftrage veröffentlicht, dieselben in den
einzelnen Gemeinden bekannt zu geben, dem gemeindlichen Mitgliede
des Körausschusses, sowie den Zuchtstierbesitzern, welche ihre Zucht—
stiere zur Körung angemeldet haben, besonders davon Mitteilung zu
machen und den Publikationsnachweis dem Vorsitzenden des Köraus
schusses vorzulegen.
An
Der kgl. Bezirksamtmann:
Spöhrer
k. Regierungsrat.
die Bürgermeisterämter der Distrikte
Homburg und Waldmohr
Verzeichnis
der Körtermine pro 1901.
a) Distrikt Homburg:
10. Mai: Sanddorf
„. Bruchhof
„Erbach .
Meiskirrchen
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