101
Den Bürgermeisterämtern wird empfohlen, in den in ihrem
Besitze befindlichen Gesetze u. Verordnungs-, sowie Kreisamtsblättern
bei den genannten gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Vormerk⸗
ungen zu machen, um spätere Irrtümer und Zweifel auszufchließen.
11) Zur Anschaffung für die Bürgermeisterämter empfiehlt sich dea
Kommentar zur neuen Bauordnung von Dr. Ferd. Eng—
lert (Munchen, Verlag v. G. H. Beck). Preis geb. 2 Mk.
Der Inhalt des vorstehenden Zirkulars ist in geeigneter Weise
öffentlich bekannt zu geben.
Der kgl. Bezirksamtmann:
Spöhrer
k. Regierungsrat,
Merckle
Regierungsaccessist
f. d. k. Assessor.
An
säämtliche Bürgermeisterämter
des Bezirks.