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Homburg, den 80. März 1800.
Circular M 36.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Gemeindewaisenrat.
Nachstehend folgt Abdruck einer im nebigen Betreff ergangenen
und im Kreisamtsblatt Nr. 10 vom lfd. Jahre enthaltenen Regierungs—
entschließung vom 20. ds. zur Kenntnis und Verständigung der
Waisenräͤte.
Gemäß 8 16 der gemeinschaftlichen Bekanntmachung des Kgl.
Staatsministeriums des Innern vom 22. Dezember v. J., den Ge—
meindewaisenrat betr. (Min.Amtsbl. 1900 S. 108 ff.), haben die
Waisenräte zeitweise zusammenzutreten, um von dem Zustande der
Aufsicht über die Erziehung und körperliche Entwickelung ihrer
Mündel Kenntnis zu erlangen, sowie allgemeine Fragen ihrer Amts—
führung zu besprechen und Mängel abzustellen.
Im Vollzuge des F 17 lit. e wird hiemit die Einberufung und
Leitung dieser Versammlungen in den Städten Frankenthal, Kaisers—
lautern, Landau, Ludwigshafen a / Rh, Neustadt a?H., Pirmasens,
Speyer und St. Ingbert dem jeweiligen Vorstand des Gemeinde—
waisenrates übertragen.
In allen übrigen Städten und Gemeinden des Regierungsbezirks
—
die Jahresversammlungen der Waisenräte vom zuständigen Vormund—
schaftsrichter berusen und geleitet werden.
Von Vorstehendem sind die Buͤrgermeisterämter der ausdrücklich
genannten Gemeinden spe iell zu verständigen; im Übrigen ist der