78
Die Constituirung solcher Zuchtgenossenschaften wäre anher anzuzeigen
unter Vorlage der desfallsigen Constituirungs-Verhandlungen.
Ein Abdruck der betreffenden Satzungen folgt nachstehend.
Der kgl. Bezirksamtmann:
Spöhrer
k. Regierungsrat.
An
sämtliche Bürgermeisterämter
des Bezirks.
Hatzungen
für
Schweinezuchtgenossenschaften.
1.
Die unterzeichneten Schweinezüchter der Ortschaft, Gemeinde
treten zu einer Genossenschaft
.. zusammen.
mit dem Sitze in
9.
Zweck der Genossenschaft ist, 13. B. die Reinzucht des.
oder die planmäßige Veredelung der vorhandenen Schweinebestände des
. . Schlages.)
Zur Erreichung dieses Zieles sollen nur die besten Eber und
ganz geeignete Sauen zur Zucht benützt, männliche und weibliche
Tiere eigens ausgewählt (gekört), die Zuchttiere in der zweckmaäßigsten
Weise gehalten, gefüttert und verwendet, sowie Zuchtregister geführt
werden. Ferner ist es Aufgabe der Genossenschaft, den Absatz von
Zuchtschweinen in streng solider Weise und thunlichst einheitlich für
alle Genossenschafter zu regeln.
3.
Mitglied der Genossenschaft kann jeder Schweinezüchter und
Freund der Schweinezucht werden, welcher in der Ortschaft, Gemeinde