Full text : 1900 (0001)

75

t. 272 T.

Homburg, den 29. März 1800.

Circular M 35.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

Betreff:
Hebung der Schweinezucht.

Nach einer unterm 27. Januar 1900 von k. Regierung bekannt
gegebenen Entschließung des k. Staatsministeriums vom 18. Dezember
1899 hat den gemachten Erfahrungen zufolge das Verfahren, zur
Hebung der Schweinezucht bestimmten Eberhaltern Zuschüsse zur
Anschaffung von Ebern zu gewähren, sich nicht bewährt, da es inbezug
auf die Schweinezucht meistens beim Alten bleibt und nur der Eber—
halter ohne besondere Gegenleistung einen Zuschuß aus öffentlichen
Mitteln erhält.
Es kann vielmehr Ersprießliches in dieser Beziehung nur durch
die auf genossenschaftlicher Grundlage beruhenden Eberhaltungs—
oder Schweinezucht-Geuossenschaften erreicht werden.
Für die Folge werden deßhalb Zuschüsse aus öffentlichen Fonds
nur für solche Genossenschaften gegeben werden.
Demgemäß hat der landwirtschaftliche Bezirksausschuß in seiner
Sitzung vom 27. ds. Mis. beschlossen, daß ferner im Bezirke nur
Schweinezucht-Genossenschaften unterstützt werden, wenn
sie die hiefür bestimmten Satzungen annehmen und sich demgemäß
constituieren.
Das Bürgermeisteramt wird nunmehr veranlaßt, die Beteiligten
hievon in Kenntnis zu setzen, um hienach das Geeignete einzuleiten.
            
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