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Homburg, den 16. März 1900.
Cireular M 28.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Die Revision der aus Kreisfonds zu
leistenden Zuschüsse sür die deutschen
Schulen.
Nach Ziffer 1 der „Grundsätze und Grundlagen für die Be—
rechnung der Kreisfondszuschüsse zu den deutschen Volksschulen in
der Pfalz“, welche durch die Landratsbeschlüsse vom 17. November
1887 und 9. November 1888 normiert und im Kreisamtsblatte der
Pfalz pro 1888 Nr. 26 Seite 100 — 103 veröffentlicht worden sind,
hat vom 1. Januar 1901 an beginnend eine durch den Landrat vorzu—
nehmende neue Festsetzung der Zuschüsse an Gemeinden aus Kreisfonds
zur Aubfringung des Bedarfes für die deutschen Schulen auf eine
weitere Periode von 6 Jahren in Wirksamkeit zu treten.
Die Bürgermeisterämter werden im Vollzuge einer Regierungs-Ent—
schließung vom 8. März l. Irs. hierauf aufmerksam gemacht mit
dem Bemerken, daß die Zahlungsbefugnis bezüglich der gegenwärtig
gewährten Zuschüsse aus Kreisfonds mit Ablauf des Jahres 1900
erlöschen wird.
Zugleich ergeht der Auftrag, bis längstens 1. April J.
Irs. zu berichten, ob die Gemeinden Gesuche um Fortbewilligung
oder um Zuwendung von Unterstützungen aus Kreisfonds einzureichen
beabsichtigen oder nicht.
Denjenigen Gemeinden, welche ein solches Gesuch einreichen
wollen, wird alsdann eine Aufschlußtabelle zugefertigt, welche im
Benehmen mit dem Gemeinde-Einnehmer sorgfältig auszufüllen und