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Xr. 647 7.
Homburg, den 12. März 1800.
Circular M 27.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Tas Verhalten der gemeindlichen Forst—
bediensteten bei Holzversteigerungen.
Es ist durch die Presse zur Kenntnis der kgl. Regierung ge⸗
langt, daß in einer pfälzischen Gemeinde gemeindliche Forstbedienstete
häufig im Austrage dritter Personen, von denen sie hiefür bezahlt
werden, bei öffentlichen Holzversteigerungen mitbieten und sich den
Zuschlag für ihre Auftraggeber erteilen lassen.
Es bedarf keiner Ausführung, daß ein derartiges Verfahren
nicht gutgeheißen werden kann; nicht nur, daß die städtischen Be—
diensteten bei ihrer genauen Kenntnis der Qualität des angefallenen
Materials, der Abfuhrverhältnisse ꝛc. in der Lage sind, ihren Auftrag—
gebern Vorteile zu verschaffen, auf welche diese keinen Anspruch haben
und die solchen Interessenten entgegen, denen es nicht gelungen ist,
sich ihre Dienste rechtzeitig zu sichern; die Annahme von Trinkgeldern
kann sie auch in finanzielle Abhängigkeit von Privatpersonen bringen,
die ein direktes Interesse an der laxen Handhabung der forstpolizei—
lichen Vorschriften besitzen und trägt so dazu bei, das Vertrauen in
ihre Unparteilichkeit zu erschüttern und damit ihre dienstliche Autorität
zu schmälern.
Es ergeht deshalb der Auftrag, den gemeindlichen Forstbediensteten
diese Thätigkeit bei Vermeidung disciplinärer Einschreitung zu unter—
sagen.
Der kgl. Bezirksamtmann:
Spohrer
k. Regierungsrat.
An
sämtliche Bürgermeisterämter
des Bezirks.