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Homburg, den 10. März 1900.
Circular M 26.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:t
Auswanderung militärpflichtiger
Personen.
Im Vollzuge einer Regierungsentschließung vom 5. ds. werden
die Bürgermeisterämter angewiesen, jährlich jeweils bis zum 1. Ja—
nuar und 1. Juli zu berichten, welche aus dem Auslande zurück—
gewanderte Personen sich momentan im Bürgermeistereibezirke auf—
halten und wie die Staatsangehörigkeits- und Militärverhältnisse der—
selben gelagert sind.
Es kommen hiebei nur solche Personen in Betracht, welche
förmlich ausgewandert waren, nicht etwa Personen wie die Musiker
ete, welche nur zur Gewinnung des Lebensunterhaltes einige Zeit
das Ausland bereisen.
Der kgl. Bezirksamtmann:
Spöhrer
k. Regierungsrat.
Senn,
k. Assessor.
An
saäͤmtliche Bürgermeisterämter
des Bezirks.