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Behufs Anweisung der 2. Hälfte der Präbenden sind die vor—⸗
geschriebenen Lebensbescheinigungen bis längstens 20. August
1900 vorzulegen.
Der k. Bezirksamtmann:
Spöhrer
k. Regierungsrat.
Seun,
k. Assessor.
An
saͤmtliche Buͤrgermeisteräͤmter
des Bezirks.