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Nr. 575 T.
domburg, den 5. März 1800.
Circular M 22.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Wohnungsverhältnifse der Minder—
bemittelten.
Inhaltlich einer Regierungsentschließung vom 27. vor. Mts.
haben die im nebigen Betreffe gemachten Erhebungen ergeben, daß
ein großer Teil der von der minderbemittelten Bevölkerung benützten
Wohnungen, insbesondere in älteren Stadtteilen, sich baulich in schlechtem
Zustande befindet, daß die Wohn- und Schlafräume feucht, die Ab—
orte ungenügend, die Aufgänge, Feuerstellen und Kamine schadhaft
sind und die Höfe, in welche die Fenster dieser Wohnungen münden,
der nötigen Reinlichkeit entbehren.
Wenn auch selbstverständlich vorbezeichnete Mißstände haupt⸗
sächlich in den größeren Städten mit großer Arbeiter- und Fabrik—
bevölkerung hervortreten, so erscheint es nicht ausgeschlossen, daß sich
solche Einzelfälle auch im Amtsbezirke ergeben.
In den meisten Fällen wird schon durch Belehrung und Er—⸗
mahnung, die Beseitigung solcher Mißstände herbeigeführt werden
koͤnnen.
Insoweit dies nicht der Fall ist, bieten die im ganzen Amts—
bezirke bestehenden ortspolizeilichen Vorschriften genügende Handhabe,
um Abhilfe zu schaffen, und sind solche unnachsichtlich zur Durch—
führung zu bringen, eventuell ist anher Anzeige zu erstatten.
Der kgl. Bezirksamtmann:
Spöohrer
k. Regierungsrat.
Senn,
k. Assessor.
An
sämtliche Bürgermeisterämter
des Bezirks.