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Nr. 500 T.
Homburg, den 27. Februar 1900.
Circular M19.
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Homburg.
Betreff:
Die Fabriken- und Gewerbe⸗Inspektion.
Nachstehend folgt Abdruck einer Entschließung der k. Regierung
der Pfalz vom 20. ds. zur Kenntnis und Beachtung.
Im Hinblick auf Ziffer 3 derselben sind die Bautechniker an—
zuweisen, in den Plänen, welche anher vorzulegen sind, jeweils auch
die etwaigen Aufzüge einzuzeichnen.
Der k. Bezirksamtman;
Spöhrer
k. Regierungsrat.
Senn,
k. Assessor.
An
sämtliche Bürgermeisterämter
des Bezirks.
Nr. 4011 H.
Kgl. Bayer. Regierung der Pfalz,
Kammer des Innern.
Speyer, den 20. Februar 1900.
Auf Grund einer höchsten Entschließung des k. Staatsministeri—
ums des Innern vom 16. dss. Mts. Nr. 3902 ergeht Folgendes
zum entsprechenden Vollzug:
1) Die Ortspolizeibehörden sind fortgesetzt strenge anzuhalten,
die Thätigkeit der Gewerbeaufsichtsbeamten durch die Ueber—
wachung der gewerblichen Betriebe, namentlich der mehr