Full text : 1900 (0001)

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Homburg, 19. Februar 1900.

Circular M 18.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

— Betreff:
Vollzug des Invalidenversicherungs⸗
gesetzes; hier Ausstellung von Arbeits—
bescheinigungen.

In jüngster Zeit mehren sich die Fälle, daß Arbeitgeber un—
richtige Arbeitsbescheinigungen ausstellen, insbesondere, daß nähere Zeit—
angaben gemacht werden, welche sich nachträglich als völlig willkürlich
erweisen.

Gemäß F 175 des Invalidenversicherungsgesetzes können in diesen
Fällen von der unteren Verwaltungsbehörde Geldstrafen bis zu 150 M.
verhängt werden. Von dieser Befugnis wird von nun ab unnach—
sichtlich Gebrauch gemacht werden.
Hierauf sind die Beteiligten insbesondere bei Anlaß der Ueber—
gabe von Arbeitsbescheinigungen aufmerksam zu machen.
Die Bürgermeisterämter selbst haben bei der Vorlage von Renten—
gesuchen, wenn solche Anlaß zu Ausstellungen obiger Art geben, sich
bezüglich der Richtigkeit der Arbeitsbescheinigungen zu äußern.
Der kgl. Bezirksamtmann:
Spöhrer
k. Regierungsrat.

Senn,
k. Assessor.

An

sämtliche Bürgermeisterämter
des Bezirks.
            
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