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Nr. 2703 T.
Homburg, den 29. Dezember 1900.
Circular M 122.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Die Einrichtung der Arbeitsbücher für
minderjährige gewerbliche Arbeiter.
Nachstehend folgt Abdruck einer Entschließung des k. Staats—
ministeriuns des Innern vom 12 ds. Mts. zur Kenntnis und
Beachtung.
Da die neu auszugebenden Arbeitsbücher dem neuen Muster
entsprechen müssen, wäre der etwaige Bedarf, soweit dies noch nicht
geschehen ist, in Notizform sofort anher anzuzeigen.
Der kgl. Bezirksamtmann:
Spöhrer
k. Regierungsrat.
Senn,
k. Assessor.
An
saäͤmtliche Bürgermeisterämter
des Bezirks.
ANr. 27132.
Munchen, den 13. Dezomber 1900.
K. B. Staats-Ministerium
des Innern.
Durch das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch und
durch die Novelle zur Gewerbeordnung vom 30. Juni 1900 (Reichs—
Gesetzbl. S 321) haben die auf die Arbeitsbücher sich beziehenden
F 107 Abs. 1, 8 108, 8 110 Abs. 1,8 113 Abs. 4, 5146 Abs. 1