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Nr. 2627 T.
Homburg, den 17. Dezember 1900.
Circular M 120.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Das Abbrennen von Feuer werks
körpern auf öoffentlichen Straßen
und Plaͤtzen.
In verschiedenen Gemeinden des Amtsbezirks ist das Abbrennen
von Feuerwerkskörpern (s. g. Fröschen) auf oͤffentlichen Straßen
und Plätzen, insbesondere zur Neujahrszeit, zu einem großen Unfuge
ausgeartet.
Gegen solche Personen ist mit aller Strenge vorzugehen und
soweit möglich, Strafanzeige auf Grund der 99 367 8, bezw. 3687
R.⸗St.«G.-B. zu erstatten.
Im übrigen wird, insbesondere auch bezüglich der jeweils zu
erlassenden Warnungen, auf Circular Nr. 8 von 1898 verwiesen.
Der kgl. Bezirksamtmann:
Spöhrer
k. Regierungsrat.
Senn,
k. Assessor.
An
säwtliche Bürgermeisterämter
des Bezirks.