Full text : 1900 (0001)

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Homburg, den 15. Dezember 1900.

Circular G 113.
Konigliches Bezirkdamt
Homburg.

Betreff:
Anmelduug und Besichtigung
Hunde im Jahre 1901.

der

Unter Bezugnahme auf Zirkular Nr. 74 vom 11. Dezember
1892 folgt nachstehend das Verzeichnis für die Anmeldung und Be—
sichtigung der Hunde im Jahre 1901 mit dem Auftrage, diese Termine
gehörig bekannt zu machen, sodann das Weitere nach Maßgabe des
erwähnten Zirkulars zu veranlassen. Für Abstellung eines geeigneten
Lokals für die Visitation und einer Person zur Mithilfe bei Führung
der Register ist Sorge zu tragen. Die Hundebesitzer haben für die
früher versteuerten Hunde die Quittung vom Vorjahre mitzubringen.
Die Hunde sind durch eine erwachsene Person an der Leine vor—
zuführen, bissige Hunde mit einem sichernden Maulkorbe.
Die Bekanntgabe der Termine hat mindestens 14 Tage vorher
zu erfolgen.
Da das k. Hauptzollamt Kaiserslautern mitgeteilt hat, daß der
Führung der Hunde-Anmelde-Verzeichnisse nicht allgemein die erforder—
liche Sorgfalt zugewendet wird, wodurch verschiedene Anstände bei
der Abrechnung hervorgerufen werden, so ergeht der Auftrag, der
Aufstellung der Anmelde-Verzeichnisse besondere Sorgfalt zuzuwenden.
Auch die Fleischbeschauer haben sich mit Tagebuch und der In—
struktion vom 4. April 1884 beim k. Bezirkstierarzte einzufinden.
Der k. Bezirksamtmann:
Spoöhrer
k. Regierungsrat.

An
sämtliche Bürgermeisterämter
des Bezirks.
            
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