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Homburg, den 10. Dezember 1900.
Cirecular M IIꝰ7.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Die Bau⸗ und Feuersicherheit in
Kirchen.
Nach Mitteilung des Bezirksbaumeisters, welcher im Laufe dieses
Jahres die Kirchen besichtigt hat, ist trotz verschiedener Vollzugsberichte
den Anordnudgen im Sinne der Ziffern 1 und 2 des Cirkulars vom
7. Februar 1898 nicht nachgelommen.
Es ergeht daher wiederholt die Weisung, für alsbaldige Be—
seitigung der bexegten Anstände Sorge zu tragen, zumal da die hiefür
erforderlichen Ausgaben ganz unbedeutend sind.
Auch bedürfen verschiedene Kirchen, insoweit es sich um größere
Bauwerke handelt oder die Kirchen in Folge ihrer exrponierten Lage
der Blitzgefahr in besonderem Maße ausgesetzt sind, der Anbringung
rines Blitzableiters. Hiebei wird darauf aufmerksam gemacht, daß
zur Verhütung von Blitzschlägen auf sachgemäße Instandhaltung der
Blitzarbeiter das Augenmerk zu richten ist.
Ueber den Vollzug vorstehender Weisung sehe ich bis zum 15.
Februar 1901 Berichterstattung entgegen.
Der kgl. Bezirksamtmann:
Spöhrer
k. Regierungsrat.
Senn,
k. Assessor.
An
die Herrn Vorstände der
Fabrikräte und Presbyterien
des Bezirks.