Full text : 1900 (0001)

285

Homburg, den 26. November 1900.

Circular M 114.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

Betreff:
Flaschenbierhandel.

Aus den eingelaufenen Berichten nebigen Betreffs ist zu ent—
nehmen, daß von vielen Flaschenbierhändlern dieser Betrieb zur un—
befugten Wirtschaftsführung mißbraucht wird.
Es ergeht daher wiederholt die Weisung, den Flaschenbierhandel
strengstens zu überwachen und bei Verfehlungen nicht nur an den
Herrn Amtsanwalt, sondern auch an das Bezirksamt sofort Anzeige
zu erstatten.

Insoweit der Kleinhandel mit Bier auf Grund des J 135
Abs. 1v9 R.G.O. untersagt wurde, ist auch Kontrolle zu üben,
daß der Flaschenbierhandel nicht weiter betrieben, oder nach einiger
Zeit wieder aufgenommen wird.
Die Polizeiorgane sind mit entsprechenden Weisungen zu versehen,
wobei bemerkt wird, daß disciplinäre Einschreitung erfolgen müßte, wenn
Nachlässigkeiten in der Ueberwachung der fraglichen Geschäfte zu Tage
treten sollten.

Der kgl. Bezirksamtmann:
Spöhrer
k. Regierungsrat.

Senn,
k. Assessor.

An
sämtliche Bürgermeisterämter
und Gendarmeriestationen
des Bezirks.
            
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