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Nr. 2170 7.
Komburg, dea 18. Oktober 1800.
Circular M 95.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Pferdevormusterun g.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß in die nach F 5 der
Pferdeaushebungsvorschrift vom 26. Juli 1900 (G. V. Bl. 1900
S. 11) anzulegenden Verzeichnisse, von den übrigen Pferden abgesehen,
nur die in 54 Abs. Jelit. a mit di, nicht aber die in Absatz IV
Ziff. 1 mit 6 a. a. O. erwähnten Pferde aufzunehmen sind
Hienach ist die Anmerkung * zu Fe5 richtig zu stellen.
Der k. Bezirksamtmann:
Spöhrer
t. Regierungsrat.
An
säͤmtliche Bürgermeisterämter
des Bezirks.