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Xxr. 1802 T.
Homku:g. 12. Oktober 1900.
Circular Mé 94.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Die gemeindliche Arbeits⸗
vermittelung.
Es ist Veranlassung gegeben, die Arbeitgeber und die Arbeit—
nehmer auf die in dem Amtsbezirke bestehenden Arbeitsämter in
Homburg und Landstuhl wiederholt aufmerksam zu machen —
ef. Zirkular 56 v. 1898
Die außerhalb dieser beiden Gemeinden befindlichen Arbeiter
suchenden Arbeitgeber haben sich direkt an das zuständige
Arbeitsamt zu wenden und werden von den Gemeindebehörden
auf Wunsch Fomulare zur schriftlichen Anmeldung unentgeltlich zur
Verfügung gestellt.
Die stellensuchenden Arbeiter wollen sich dagegen an die
Gemeindebehörde ihres Aufenthaltsortes wenden, welche nach
Ausfüllung eines besonderen Anmeldeformulares die Uebermittelung
dieses Formulares an das Arbeitsamt übernimmt.
Die Stellenangebote und-Nachfragen aus den Distrikten Homburg
und Waldmohr sind ausschließlich an das städt. Arbeitsamt Homburg,
diejenigen des Distrikts Landstuhl an das Arbeitsamt Landstuhl z. H.
des Herrn Bürgermeisters Klingel zu richten.
Seitens der beiden Arbeitsämter wird die Zuweisung ven Stellen
und Arbeitern erfolgen. Soweit ein Ausgleihh nicht möglich ist,
werden die nicht besetzten Stellen und Arbeitsangebote der Haupt—
arbeitsvermittlungsstelle in Kaiserslautern mitgeteilt.