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Homburg, den 10. Oktober 1800.
Circular M 0O2.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Die Aufstellung der Voranschläge
für 1301.
Mit Bezug auf Art. 68 Abs. 2 der Gemeinde-Ordnung werden
die Herrn Bürgermeister beauftragt, dafür Sorge zu tragen, daß die
Gemeinde-Voranschläge für 1901 im Laufe des Monats November
vorgelegt werden.
Die Vorlage hat durch Vermittelung der Einnehmereien zu ge—
schehen, welche allenfallsige Anstände zuvor mit den Bürgermeister—
ämtern zu begleichen und die Voranschläge auch inbezug auf die
Richtigkeit des Vortrags auf Seite 2 (Vermögen und Schulden ꝛc.)
zu prüfen und veranlaßten Falles zu berichtigen haben.
Die Voranschläge dergemeindlichen Armenpflegen sind
gleichfalls in dieser Zeit einzusenden.
Die Kultusvoranschläge sind bestehender Bestimmung ge—
mäß im Laufe des Monats Oktober vorzulegen.
Bezüglich der Kultusumlagen wird auf Zirk
1897 verwiesen.
Der k. Bezirksamtmann:
Spöhrer
k. Regierungsrat.
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sämtliche Bürgermeisterämten,
Einnehmercien, Fabrikräte und
Presbyterien des Bezirks.