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Nr. 1825 T.
Cireular Ms
Hom burg, den 22. August 1800
79.
sednigliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Die Regelung der Dienstzeit der
Volksschullehrer und Kandidaten des
Volksschulamtes.
Die Bürgermeisterämter werden auf die im Amtsblatte des
K. Staatsministeriums des Innern für Kirchen- und Schulangelegen⸗
heiten Nro. 21 vom Jahre 1900 Seite 249 veröffentlichte Ent—
schließung der genannten höchsten Stelle vom 6. Juli 1900 Nro.
11685, die Regelung der Dienstzeit der Volksschullehrer und Kan—
didaten des Volksschulamtes betreffend, mit dem Auftrage hingewiesen,
dieselbe in geeigneter Weise zur Kenntnis der Ortsschulkom—
missionen und des Lehrpersonales zu bringen und insbe—
sondere deren Eintrag in die Schulreskriptenbücher zu veran—
lassen.
Anträgen auf Besetzung von Lehrerstellen und Gesuchen von
Schuldiensterspektanten um die dienstliche Verehelichungsbe—
willigung sind für die Folge die in Ziffer 4 Abs. II. u. III.
a. a. O. verlangten Nachweise über die erfüllte aktive Militärpflicht
oder eine endgiltig getroffene Entscheidung im Sinne des F 28
Ziff. 4 lit. ov—d W. O. hinsichtlich der betreffenden Lehrpersonen
beizufüͤgen.
Der k. Bezirksamtmann:
Spöhrer
k. Regierungsrat.
An
sämtliche Bürgermeisterämter
und Lokalschulinspektionen
des Bezirks.