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Nr. 1548 T.
Homburg, den 20. Juli 1900.
Circular M68.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Unterstützung der Gemeinden im
Wegbauwesen.
Die k. Regierung hat, für den Fall, daß der Landrat in seiner
nächsten Jahresversammlung Mittel zur Unterstützung der Gemeinden
im Wegbauwesen bewilligt, angeordnet, daß diejenigen Gemeinden,
welche mit Ausgaben für den Bau und die Unterhaltung von Ge—
meindewegen unverhältnißmäßig belastet sind, für eine derartige
Unterstützung in Aussicht genommen werden könnten.
Die Bürgermeisterämter werden daher beauftragt, möglichst
bald anher mitzuteilen:
1) Länge der kunstmäßig gebauten oder chaussirten Gemeinde—
straßen und Ortstraversen.
2) Jährliche Ausgaben für Unterhaltung derselben, einschließlich
Hand- und Spanndienst.
3) Länge der hievon seit dem Jahre 1898 erbauten Strecke und
4) Kostenaufwand dieser Letzteren, wobei ebenfalls Hand- und
Spanndienste in ungefährem Betrage zu verrechnen sind.
Der kgl. Bezirksamtmann:
Spsõohrer
k. Regierungsrat.
An
saäͤmtliche Büͤrgermeisterämter
des Bezirks.