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instruktion bestellten besonderen Rechner und Gefällserheber sodann
auf die besonderen Verwalter örtlicher Stiftungen haben vorstehende
Ausführungen entsprechende Anwendung zu finden.
Kgl. Bezirksamt:
J. V.
Senn, k. Assessor.
An
saämtliche Buͤrgermeisterämter
des Bezirks.