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Xr. 1344 T.
Homburg, den 10. Juni 1800.
Cireular M533.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Vollzug des Invalidenversicherungs⸗
gesetzes; hier die Festsetzung des
Jahresarbeitsverdienstes der in der
Land⸗ und Forstwirtschaft beschäft⸗
igten Personen.
Im Vollzuge einer Regierungsentschließung nebigen Betreffs
vom 9. Juli l. J. ist unfehlbar bis zum 17. ds. Mis. zu
berichten, ob nach den damaligen Lohnverhältnissen eine Aenderung
der im Kreisamtsblatt 1896 S. 183 ff. bekannt gemachten Lohnsätze
für die in der Land⸗- und Forstwirtschaft beschäftigten
Personen veranlaßt ist.
Hiebei wird auf F 3 Abs. J des Invalidenversicherungsgesetzes
zu Darnachachtung mit dem Beifügen verwiesen, daß der durchschnitt—
liche Jahresarbeitsverdienst der in Frage kommenden Personenkate—
gorien mit dem 800fachen Betrag des ortsuüblichen Tagelohns
gewöhnlicher Tagearbeiter (H 8 des Krankenversicherungs—
gesetzes) nicht identisch zu sein braucht.
Kgl. Bezirksamt:
J. V.
Senn, k. Assessor.
An
sãümtliche Buͤrgermeisterämter
deso Bezirks.