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ob die Wartezeit erfüllt ist, nicht berücksichtigt werden, haben die
Arbeiter selbst das größte Interesse daran, daß die Marken rechtzeitig
verwendet werden.
Die Beteiligten sind auf die vorstehenden Bestimmungen in
geeigneter Weise aufmerksam zu machen. Auch werden die Bürger⸗
meisterämter, welche bei der Ausstellung und Erneuerung der
Quittungskarten ꝛc. mit den Versicherten in vielfache Berührung
kommen, nicht verfehlen, diese auf die Nachteile hinzuweisen, welche
ihnen aus der Nichtbeachtung der Vorschriften bei Rentengesuchen
erwachsen.
Kgl. Bezirksamt:
J. V.
Senn, k. Assessor.
An
saͤmtliche Bürgermeisterämter
des Bezirks.