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Nr. 1176 T.
Homburg, den 17. Mai 1900.
Circular M 47.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
A
wehren der Pfalz pro 1898.
Nachstehend folgt Auszug aus einer Regierungsentschließung
nebigen Betreffs vom 9. ds. Mts. zur Kenntnis, Beachtung und
Verständigung der Feuerwehrkommandanten.
Wie bereits im Vorjahre, so muß auch heuer wieder vor Allem
die Wichtigkeit und Notwendigkeit der regelmäßigen jährlichen
Inspektionen betont werden.
Vielfache und allem Anscheine nach wohlberechtigte Klagen werden
in den Inspektionsberichten über die Mangelhaftigkeit der Uebungen
geführt. Es ist mit allen Mitteln darauf zu dringen, daß die Uebungen
regelmäßig und vorschriftsgemäß stattfinden; denn sie sind für die
junge Mannschaft zur Ausbildung ebenso notwendig wie für die alte
Mannschaft zur Erhaltung der Tuͤchtigkeit des Geistes und der Dis⸗
ciplin. Die Kommandanten bezw. Gemeinden sind anzuweisen, die
fehlenden Mannschaften nach den bestehenden Vorschriften zu Nach—
ũbungen heranzuziehen und bei weiteren Versäumnissen zur Anzeige
zu bringen. In dem Protokollbuche ist genauer Vermerk über die
stattgefundenen Uebungen einzutragen. Bei den Uebungen ist als be—
sonderer Punkt der Rettungsdienst von in Gefahr schwebende Menschen,
sowie der Dienst im allgemeinen zu berücksichtigen. Hierbei ist auch
dem Signalwesen erhöhte Aufmerksamkeit zuzuwenden. Zu diesem
Behufe sind besondere Signalproben abzuhalten, welchen auch die Mann⸗
schaften beizuwohnen haben, damit dieselben die Signale rasch erfassen
und sich dauernd einprägen. Nicht minder ist gelegentlich der Uebungen