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Homburg, den 85. Mai 1800.
Circular M 42.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Gemeindekrankenversicherung.
Aus Anlaß der Prüfung der Rechnungen für die Gemeinde—
krankenversicherungen wird darauf aufmerksam gemacht, daß Dienst⸗
boten 2c. welche an Sonn- und Feiertagen zu Arbeiten verbunden
sind, auch für diese Tage Anspruch auf Krankengeld im Falle der
Erwerbsunfähigkeit haben.
Cf. V.⸗G-H. Entschl. Band XXI S. 48. Krank.Vers.-Gesetz
von Rasp S. 78, Anmerk.: 9 zu H 6 Krank.Vers.Gesetz.
Der kgl. Bezirksamtmam:
Spöhrer
k. Regierungsrat.
Senn,
k. Assessor.
An
fämtliche Bürgermeisterämter
und Einnehmereien
des Bezirks.