Full text : 1900 (0001)

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Homburg, den 85. Mai 1800.

Circular M 42.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

Betreff:
Gemeindekrankenversicherung.

Aus Anlaß der Prüfung der Rechnungen für die Gemeinde—
krankenversicherungen wird darauf aufmerksam gemacht, daß Dienst⸗
boten 2c. welche an Sonn- und Feiertagen zu Arbeiten verbunden
sind, auch für diese Tage Anspruch auf Krankengeld im Falle der
Erwerbsunfähigkeit haben.
Cf. V.⸗G-H. Entschl. Band XXI S. 48. Krank.Vers.-Gesetz
von Rasp S. 78, Anmerk.: 9 zu H 6 Krank.Vers.Gesetz.
Der kgl. Bezirksamtmam:
Spöhrer
k. Regierungsrat.

Senn,
k. Assessor.

An

fämtliche Bürgermeisterämter
und Einnehmereien
des Bezirks.
            
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