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Nr. 964 T.
Homburg, den 23. April 1900.
Circular M 4l.
Koönigliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Gemeinde⸗Jagdverpachtungen.
Nachstehend folgt Abdruck einer Regierungsentschließung vom
18. ds. Mits zur Kenntnis.
Der k. Bezirksamtmann:
Spöhrer
k. Regierungsrat.
Senn,
k. Assessor.
An
sämtliche Bürgermeisterämter
des Bezirks.
Nr. 6975 H.
Speyer, den 18. April 1900.
Kgl. Bayer. Regierung der Pfalz,
Kammer des Innern.
Es ist der k. Regierung zur Kenntnis gekommen, daß neuerlich
mehrfach in Gemeinde-Jagdpachtverträge Bedingungen aufgenommen
wurden, wonach die Jagdpächter für den Ersatz des Wildschadens zu
haften haben. Solche Bedingungen mögen allerdings nach der nun⸗—
mehrigen Rechtslage civilrechtlich wirksam sein. (Vgl. § 835 in Ver—
bindung mit F 805 ff. B.G.-B., Art. 69- 72 des E-G. zum
B.⸗G.B. und Art. 144 des b. A. G. zum B.-G.⸗B, ferner Ver—⸗