Die Metzer Reunionskammer spricht das Saargebiet Frankreich zu.
Ludwig XIV. versucht darauf im Frieden zu erreichen, was ihm Kriegsglück versagt.
Scheingründe für ein politisches Vorgehen sind stets billig. Mit einem Vorwand Ludwigs XIV.
hausieren aber heute noch die Franzosen, wenn sie von ihren historischen Ansprüchen auf
das Saargebiet sprechen. Man findet die Angelegenheit in französischen Geschichtsbüchern
häufig angeführt und daraus Schlüsse gezogen, die sich nicht aus dem wirklichen Sachverhalt
ergeben. Wegen der immer wiederkehrenden falschen Schlußfolgerungen sei hier die Sache
kurz erwähnt. Otto IIl. schenkt 999 dem Bischof von Metz die Königsburg Saarbrücken mit
einigen Höfen und Wäldern. Die Grafen des Saargaues erhalten darauf die Burg von dem
Kirchenfürsten als Lehen. Das Originaldokument fehlt, nur noch Abschriften sind vorhanden,
die ihrem Inhalte nach von einander abweichen. Nach dem Raube des Bistums Metz setzt
nun Ludwig, um seine Ansprüche auf das Saargebiet zu begründen, bei dem Lehnsverhältnis
ein. Die berüchtigte Reunionskammer zu Metz, ein williges Instrument zur Sanktionierung
jedes Gewaltstreiches, spricht, wie Louis es befiehlt, das Saarbrücker Land Frankreich zu.
Die Gräfin Witwe Eleonore Klara wird dadurch 1681 gezwungen, in Metz zu erscheinen und
vor der Kammer den Lehnseid zu leisten. Zum Schutze dieser neuen Erwerbung wird die
Festung Saarlouis angelegt (1680) und zumeist mit Bewohnern der durch den 30jährigen
Krieg zerstörten Stadt Wallerfangen besiedelt. In der Grafschaft sieht es um diese Zeit
noch seltr traurig aus. Die Kriegsfolgen sind auch hier noch nicht im geringsten überwunden.
Nach sicherer Ueberlieferung zählt z. B. Malstatt erst wieder 8 Haushaltungen. Etwa 1635
leben, durch eine verwilderte Soldateska drangsaliert, halb verhungert in den Trümmern ihrer
Häuser in jeder Ortschaft nur noch 3—7 Leute. Naßweiler, Bischmisheim, Köllertaler Hof,
Ludweiler sind ausgestorben. Es heißt da: „Man weiß nicht, ob noch jemand lebt, denn
lange Zeit ist niemand im Dorfe gewesen‘ oder „ist auf den Boden abgebrannt, niemand mehr
vorhanden.“ Was das Schwert noch verschont, hat Hunger und Pest vollendet. Es darf
nicht übergangen werden, daß dann unter der französischen Oberhoheit bei harter Unterdrückung
doch mancherlei geschehen ist, um in dem völlig verarmten Land wieder Ordnung zu schaffen.
Erleichterungen im Frondienst werden eingeführt, der Verkehr wieder belebt durch Straßenbau,
viele bedrückende Zollschranken fallen, gegen das Räuberunwesen wird mit großer Strenge
vorgegangen. Auch die Einführung des Postwesens zur Hebung des Handels, regelmäßige
Briefbestellung u. a. m. tragen dazu bei, die Wunden fast 50 Jahre langer Kriegszüge zu
heilen. Erst im Jahre 1697, durch den Frieden von Ryswijk, gelangen die Saarbrücker
Grafen wieder in den Besitz ihres Landes.
Friedliche Entwicklung.
Fast hundert Jahre bis zur französischen Revolution ruhen dann die welschen Ansprüche,
es ist die Zeit, in der unsere Fürsten bei der Teilnahmlosigkeit des Reiches notgedrungen
aus politischen Gründen ein erträgliches Verhältnis mit dem mächtigen Nachbar herzustellen
gezwungen sind. Nicht innere Neigung treibt sie, nicht welsche Gesinnung, nicht Verrat am
römischen Reich deutscher Nation, sondern die Wehr des Schwachen vor der Macht des
Starken. Die Geschichtsklitterer werden aus dieser Prämie der Grenzsicherung ebensowenig
Nutzen ziehen, wie die peinigenden Klitterer im Zeitalter der Reunion. Zunächst zeigt das
Land wenig Fortschritte unter der Selbstherrlichkeit des Fürstengeschlechts; die Bewohner
sind reichlich mit Fronden aller Art bedacht und leben bei mühseliger Arbeit in den dürftigsten
Verhältnissen. Das Hofleben mit seiner Nachäfferei des üppigen Versailler Treibens verschlingt
Summen, die für das Allgemeinwohl wenig übrig lassen. Nur unter dem Fürsten
Wilhelm Heinrich (1741—1768) gelangt die vielgeprüfte Grenzmark nicht nur rein äußerlich
zu einem Aufblühen, dessen die Nachfahren noch heute dankbar gedenken. Was der feinsinnige
und erfolgreiche Lenker der Geschicke des Fürstentums ersirebt, was er in seiner Für-