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Grube eingetroffenen Arbeitsmedizinischen Am
bulanz zu melden. Dort wird zunächst eine Groß
aufnahme der Lunge angefertigt. Die Lunge wird
vom Arzt abgehört. Der Bergmann wird auch
über seine körperlichen Beschwerden, über frühere
Krankheiten und über seine Arbeitsvorgeschichte
befragt. In der Zwischenzeit wird der Röntgen
film in der Dunkelkammer der Ambulanz ent
wickelt und liegt bereits 10 Minuten später dem
Arzt vor. In manchen Fällen müssen sich außer
dem eine Röntgendurchleuchtung der Lunge oder
bestimmter Spezialaufnahmen anschließen. Die
Befunde werden sofort in der Ambulanz nieder
geschrieben. Wird der aufgrund des Schirmbildes
erhobene Verdacht bestätigt, d. h., liegt eine be
ginnende Silikose vor, so wird die Bergbau-Be
rufs genossenschaft in diesem Fall unter Berück
sichtigung der Sonderbestimmungen für Silikose-
behaftete im Alter von weniger als 30 Jahren eine
Anfertigung einer elektrischen Herzstromkurve (Ekg).
Verlegung nach über Tage veranlassen. Diese
Sonderbestimmungen für Silikoseträger von weni
ger als 30 Jahren beruhen auf der Erfahrungs
tatsache, daß eine in diesem Alter und in weni
gen Arbeitsjahren erworbene Silikose auf eine
ganz besondere Veranlagung für Silikose hin
weist. Für die Verdienstrninderung gewährt die
Berufs genossenschaft eine Ausgleichsrente. Im
Übrigen erfolgen die gleichen Überwachungsmaß
nahmen wie in den zuvor geschilderten Fällen.
Fall F.: Eine Untersuchung in der Ambulanz
ergibt, daß die bei F. bestehende Silikose zu
einer meßbaren Beeinträchtigung der Lungenlei
stung geführt hat. In diesem Fall besteht eine
entschädigungspflichtige Berufskrankheit im Sinne
der Berufskrankheitsverordnung. Jeder Arzt, der
einen solchen Befund erhebt, ist verpflichtet, eine
Anzeige hierüber an die Bergbau-Berufsgenossen
schaft und den Staatlichen Gewerbearzt zu er
statten. Dies geschieht auch hier. Aufgrund der
Anzeige wird F. zur gutachtlichen Untersuchung
zu einem Silikosegutachter bestellt. Die Begut
achtung führt dann zur Festsetzung der F. von
der Bergbau-Berufsgenossenschaft zu gewähren
den Rente. Die weiteren schon erwähnten Schutz
maßnahmen treten auch hier in Kraft.
Außer der Silikose kommen in den Betrieben
der Saarbergwerke auch andere Berufskrankheiten
infrage. Es handelt sich hier vor allem um Schä
digungen durch beruflich verwendete Giftstoffe
wie Benzol, Blei, Quecksilber und andere. Nur
ein bestimmter Personenkreis unserer Laborato
rien, Werkstätten und Kokereien kommt mit sol
chen Stoffen in Berührung. Diese Personen müs
sen in regelmäßigen Abständen untersucht wer
den. Hierbei werden eine allgemeine körperliche
Untersuchung, Untersuchung des Blutes, des Urins,
gegebenenfalls auch andere vorgenommen. Audi
diese Überprüfungen erfolgen an der Arbeits
stätte durch die Arbeitsmedizinische Ambulanz.
Ergeben sich dabei irgendwelche Befunde, die
auf eine Unverträglichkeit dieser Giftstoffe hin-
deuten, so veranlaßt die Abteilung Arbeitsmedi
zin unverzüglich die erforderlichen Arbeitssdiutz-
maßnahmen. Die Untersudrungen geben manch
mal audi Anlaß zu betrieblichen technischen
Änderungen an den Gefahrenquellen. Auch hier
ist wieder die Zusammenarbeit mit dem Tech-
niker und darüber hinaus mit der Betriebsfüh-
rung unerläßlich. Finden sidr, wie das immer
wieder der Fall ist, Krankheiten, die nicht be
rufsbedingt sind, so wird der Bergmann an sei
nen zuständigen Knappschaftsarzt verwiesen, dem
der Befund mitgeteilt wird.
Kennzeidmend für die Arbeitsmedizin ist es,
daß sie den Weg in den Betrieb, in die Arbeits
stätte gefunden hat. Sie wird damit schneller und
leichter Schädlichkeiten auf die Spur kommen,
die der Beruf mit, sich bringt. Nur so kann sie
ihr eigentliches Anliegen wahrnehmen: Ernste
Schäden zu verhüten.
Über 90 Prozent der Saarberg-
Belegschaft vor dem Röntgenschirm
Der Rönlgcn-Schirmbildzug der Saarberg
werke AG, der der Abteilung Arbeitsmedizin
untersteht, ist laufend bei den verschiedenen
Grubenbetrieben im Einsatz. Gemäß den Vor
schriften des Oberbergamtes Saarbrücken ist
jedes Belegschaftsmitglied verpflichtet, sich an
den Röntgenuntersuchungen zu beteiligen. Im
Laufe des Jahres 1957 wurden 90,7 Prozent
der Belegschaftsmitglieder der Saarberg von
den Röntgen-Reihenuntersuchungen erfaßt.