Full text: 1959 (0087)

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Grube eingetroffenen Arbeitsmedizinischen Am 
bulanz zu melden. Dort wird zunächst eine Groß 
aufnahme der Lunge angefertigt. Die Lunge wird 
vom Arzt abgehört. Der Bergmann wird auch 
über seine körperlichen Beschwerden, über frühere 
Krankheiten und über seine Arbeitsvorgeschichte 
befragt. In der Zwischenzeit wird der Röntgen 
film in der Dunkelkammer der Ambulanz ent 
wickelt und liegt bereits 10 Minuten später dem 
Arzt vor. In manchen Fällen müssen sich außer 
dem eine Röntgendurchleuchtung der Lunge oder 
bestimmter Spezialaufnahmen anschließen. Die 
Befunde werden sofort in der Ambulanz nieder 
geschrieben. Wird der aufgrund des Schirmbildes 
erhobene Verdacht bestätigt, d. h., liegt eine be 
ginnende Silikose vor, so wird die Bergbau-Be 
rufs genossenschaft in diesem Fall unter Berück 
sichtigung der Sonderbestimmungen für Silikose- 
behaftete im Alter von weniger als 30 Jahren eine 
Anfertigung einer elektrischen Herzstromkurve (Ekg). 
Verlegung nach über Tage veranlassen. Diese 
Sonderbestimmungen für Silikoseträger von weni 
ger als 30 Jahren beruhen auf der Erfahrungs 
tatsache, daß eine in diesem Alter und in weni 
gen Arbeitsjahren erworbene Silikose auf eine 
ganz besondere Veranlagung für Silikose hin 
weist. Für die Verdienstrninderung gewährt die 
Berufs genossenschaft eine Ausgleichsrente. Im 
Übrigen erfolgen die gleichen Überwachungsmaß 
nahmen wie in den zuvor geschilderten Fällen. 
Fall F.: Eine Untersuchung in der Ambulanz 
ergibt, daß die bei F. bestehende Silikose zu 
einer meßbaren Beeinträchtigung der Lungenlei 
stung geführt hat. In diesem Fall besteht eine 
entschädigungspflichtige Berufskrankheit im Sinne 
der Berufskrankheitsverordnung. Jeder Arzt, der 
einen solchen Befund erhebt, ist verpflichtet, eine 
Anzeige hierüber an die Bergbau-Berufsgenossen 
schaft und den Staatlichen Gewerbearzt zu er 
statten. Dies geschieht auch hier. Aufgrund der 
Anzeige wird F. zur gutachtlichen Untersuchung 
zu einem Silikosegutachter bestellt. Die Begut 
achtung führt dann zur Festsetzung der F. von 
der Bergbau-Berufsgenossenschaft zu gewähren 
den Rente. Die weiteren schon erwähnten Schutz 
maßnahmen treten auch hier in Kraft. 
Außer der Silikose kommen in den Betrieben 
der Saarbergwerke auch andere Berufskrankheiten 
infrage. Es handelt sich hier vor allem um Schä 
digungen durch beruflich verwendete Giftstoffe 
wie Benzol, Blei, Quecksilber und andere. Nur 
ein bestimmter Personenkreis unserer Laborato 
rien, Werkstätten und Kokereien kommt mit sol 
chen Stoffen in Berührung. Diese Personen müs 
sen in regelmäßigen Abständen untersucht wer 
den. Hierbei werden eine allgemeine körperliche 
Untersuchung, Untersuchung des Blutes, des Urins, 
gegebenenfalls auch andere vorgenommen. Audi 
diese Überprüfungen erfolgen an der Arbeits 
stätte durch die Arbeitsmedizinische Ambulanz. 
Ergeben sich dabei irgendwelche Befunde, die 
auf eine Unverträglichkeit dieser Giftstoffe hin- 
deuten, so veranlaßt die Abteilung Arbeitsmedi 
zin unverzüglich die erforderlichen Arbeitssdiutz- 
maßnahmen. Die Untersudrungen geben manch 
mal audi Anlaß zu betrieblichen technischen 
Änderungen an den Gefahrenquellen. Auch hier 
ist wieder die Zusammenarbeit mit dem Tech- 
niker und darüber hinaus mit der Betriebsfüh- 
rung unerläßlich. Finden sidr, wie das immer 
wieder der Fall ist, Krankheiten, die nicht be 
rufsbedingt sind, so wird der Bergmann an sei 
nen zuständigen Knappschaftsarzt verwiesen, dem 
der Befund mitgeteilt wird. 
Kennzeidmend für die Arbeitsmedizin ist es, 
daß sie den Weg in den Betrieb, in die Arbeits 
stätte gefunden hat. Sie wird damit schneller und 
leichter Schädlichkeiten auf die Spur kommen, 
die der Beruf mit, sich bringt. Nur so kann sie 
ihr eigentliches Anliegen wahrnehmen: Ernste 
Schäden zu verhüten. 
Über 90 Prozent der Saarberg- 
Belegschaft vor dem Röntgenschirm 
Der Rönlgcn-Schirmbildzug der Saarberg 
werke AG, der der Abteilung Arbeitsmedizin 
untersteht, ist laufend bei den verschiedenen 
Grubenbetrieben im Einsatz. Gemäß den Vor 
schriften des Oberbergamtes Saarbrücken ist 
jedes Belegschaftsmitglied verpflichtet, sich an 
den Röntgenuntersuchungen zu beteiligen. Im 
Laufe des Jahres 1957 wurden 90,7 Prozent 
der Belegschaftsmitglieder der Saarberg von 
den Röntgen-Reihenuntersuchungen erfaßt.
	        
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