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Fall C.: Das Schirmbild wurde bereits bei der
ersten Sichtung aussortiert, weil ein sogenannter
akuter Befund besteht, der beispielsweise nicht
durch eine Silikose bedingt ist. Es kann sich
um eine beginnende Lungenentzündung, um
einen krankhaften Herzbefund oder auch um sonstige
Lungenerkrankungen handeln. In diesem
Fall ist die Krankenversicherung, d. h. die Saarknappschaft
zuständig. Es erfolgt daher sofortige
Benachrichtigung des zuständigen Revierarztes,
der den C. zu sich bestellt, untersucht, die Behandlung
einleitet oder ihn gegebenenfalls in ein
Knappschaftskrankenhaus einweist. Der Betriebsarzt
wird gleichfalls unterrichtet.
Fall D.: D. ist 40 Jahre alt, hat 24 Jahre unter
Tage gearbeitet. Von früher her ist kein krankhafter
Befund bekannt. Jetzt zeigt das Schirmbild
eine Silikose I. Mitteilung an Betriebsarzt, Bergbau-Berufsgenossenschaft,
Revierarzt. D. wird zur
Untersuchung zum Betriebsarzt bestellt. Der Untersuchungsbefund
geht über die Abteilung Arbeitsmedizin
an die Bergbau-Berufsgenossenschaft.
Letztere veranlaßt die Verlegung an einen sogenannten
„staubarmen“ Arbeitsplatz unter Tage.
Der neue Arbeitsplatz unterliegt der regelmäßigen
Staubmessung,nach den Vorschriften des Oberbergamtes
Saarbrücken. Der Begriff „staubarm“
ist in den Vorschriften genau meßtechnisch festgelegt.
D. wird außerdem in die Silikosezentralkartei
sowie in die Silikosekartei seiner Grube
aufgenommen und steht von diesem Zeitpunkt
ab in regelmäßiger Überwachung durch den Betriebsarzt.
Bergleute A., B., C., D., E. und F. als Beispiel
setzen.
Fall A.: Das Schirmbild ergibt keinen krankhaften
Befund. Es erfolgt keine Mitteilung.
Fall B.: Das Schirmbild ergibt eine Silikose,
beispielsweise eine Silikose I. Die Silikose ist bereits
durch frühere Aufnahmen bekannt. B. wurde
daher schon verlegt. Im Vergleich mit dem vorherigen
Bild ist keine Veränderung festzustellen.
Die Befundmitteilung geht an den Betriebsarzt,
an die Bergbau-Berufsgenossenschaft und an den
zuständigen Revierarzt. In den Akten aller
Empfänger, ebenso in der Silikosezentralkartei
der Abteilung Arbeitsmedizin, wird der Befund
nachgetragen. Weitere Maßnahmen sind nicht erforderlich.
Im Rahmen der Überwachungsuntersuchungen
der Steinstaublungenbehafteten wird
B. vom Betriebsarzt seiner Grube in bestimmten
Abständen in der Verbandsstube untersucht. Die
klinischen und röntgenologischen Befunde werden
in der Abteilung Arbeitsmedizin nach dem modernen
Lochkartenverfahren registriert und bearbeitet.
Das Schirmbild wird in der Schirmbildkartei
abgelegt. Zurzeit befinden sich im Schirmbildarchiv
der Abteilung Arbeitsmedizin rund 240 000
Schirmbilder aus den bisher seit Anfang 1950
durch geführten Reihenuntersuchungen.
Körpertemperaturmessung mit dem elektronischen Thermometer
(oben) - Karteiarbeit im derzeit 240 000 Röntgenbilder
umfassenden Schirmbildarchiv (unten).
Fall E.: E. ist 28 Jahre alt, arbeitet zehn Jahre
unter Tage. Das Schirmbild ergibt Verdacht auf
eine beiginnende Silikose. Die Röntgenbildveränderungen
bei einer eben beginnenden Silikose
sind sehr gering. Gleich oder ähnlich aussehende