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Fall C.: Das Schirmbild wurde bereits bei der
ersten Sichtung aussortiert, weil ein sogenannter
akuter Befund besteht, der beispielsweise nicht
durch eine Silikose bedingt ist. Es kann sich
um eine beginnende Lungenentzündung, um
einen krankhaften Herzbefund oder auch um son
stige Lungenerkrankungen handeln. In diesem
Fall ist die Krankenversicherung, d. h. die Saar
knappschaft zuständig. Es erfolgt daher sofortige
Benachrichtigung des zuständigen Revierarztes,
der den C. zu sich bestellt, untersucht, die Be
handlung einleitet oder ihn gegebenenfalls in ein
Knappschaftskrankenhaus einweist. Der Betriebs
arzt wird gleichfalls unterrichtet.
Fall D.: D. ist 40 Jahre alt, hat 24 Jahre unter
Tage gearbeitet. Von früher her ist kein krank
hafter Befund bekannt. Jetzt zeigt das Schirmbild
eine Silikose I. Mitteilung an Betriebsarzt, Berg
bau-Berufsgenossenschaft, Revierarzt. D. wird zur
Untersuchung zum Betriebsarzt bestellt. Der Unter
suchungsbefund geht über die Abteilung Arbeits
medizin an die Bergbau-Berufsgenossenschaft.
Letztere veranlaßt die Verlegung an einen so
genannten „staubarmen“ Arbeitsplatz unter Tage.
Der neue Arbeitsplatz unterliegt der regelmäßi
gen Staubmessung,nach den Vorschriften des Ober
bergamtes Saarbrücken. Der Begriff „staubarm“
ist in den Vorschriften genau meßtechnisch fest-
gelegt. D. wird außerdem in die Silikosezentral
kartei sowie in die Silikosekartei seiner Grube
aufgenommen und steht von diesem Zeitpunkt
ab in regelmäßiger Überwachung durch den Be
triebsarzt.
Bergleute A., B., C., D., E. und F. als Beispiel
setzen.
Fall A.: Das Schirmbild ergibt keinen krank
haften Befund. Es erfolgt keine Mitteilung.
Fall B.: Das Schirmbild ergibt eine Silikose,
beispielsweise eine Silikose I. Die Silikose ist be
reits durch frühere Aufnahmen bekannt. B. wurde
daher schon verlegt. Im Vergleich mit dem vor
herigen Bild ist keine Veränderung festzustellen.
Die Befundmitteilung geht an den Betriebsarzt,
an die Bergbau-Berufsgenossenschaft und an den
zuständigen Revierarzt. In den Akten aller
Empfänger, ebenso in der Silikosezentralkartei
der Abteilung Arbeitsmedizin, wird der Befund
nachgetragen. Weitere Maßnahmen sind nicht er
forderlich. Im Rahmen der Überwachungsunter
suchungen der Steinstaublungenbehafteten wird
B. vom Betriebsarzt seiner Grube in bestimmten
Abständen in der Verbandsstube untersucht. Die
klinischen und röntgenologischen Befunde werden
in der Abteilung Arbeitsmedizin nach dem moder
nen Lochkartenverfahren registriert und bearbei
tet. Das Schirmbild wird in der Schirmbildkartei
abgelegt. Zurzeit befinden sich im Schirmbild
archiv der Abteilung Arbeitsmedizin rund 240 000
Schirmbilder aus den bisher seit Anfang 1950
durch geführten Reihenuntersuchungen.
Körpertemperaturmessung mit dem elektronischen Thermo
meter (oben) - Karteiarbeit im derzeit 240 000 Röntgen
bilder umfassenden Schirmbildarchiv (unten).
Fall E.: E. ist 28 Jahre alt, arbeitet zehn Jahre
unter Tage. Das Schirmbild ergibt Verdacht auf
eine beiginnende Silikose. Die Röntgenbildver
änderungen bei einer eben beginnenden Silikose
sind sehr gering. Gleich oder ähnlich aussehende