Full text: 1959 (0087)

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Fall C.: Das Schirmbild wurde bereits bei der 
ersten Sichtung aussortiert, weil ein sogenannter 
akuter Befund besteht, der beispielsweise nicht 
durch eine Silikose bedingt ist. Es kann sich 
um eine beginnende Lungenentzündung, um 
einen krankhaften Herzbefund oder auch um son 
stige Lungenerkrankungen handeln. In diesem 
Fall ist die Krankenversicherung, d. h. die Saar 
knappschaft zuständig. Es erfolgt daher sofortige 
Benachrichtigung des zuständigen Revierarztes, 
der den C. zu sich bestellt, untersucht, die Be 
handlung einleitet oder ihn gegebenenfalls in ein 
Knappschaftskrankenhaus einweist. Der Betriebs 
arzt wird gleichfalls unterrichtet. 
Fall D.: D. ist 40 Jahre alt, hat 24 Jahre unter 
Tage gearbeitet. Von früher her ist kein krank 
hafter Befund bekannt. Jetzt zeigt das Schirmbild 
eine Silikose I. Mitteilung an Betriebsarzt, Berg 
bau-Berufsgenossenschaft, Revierarzt. D. wird zur 
Untersuchung zum Betriebsarzt bestellt. Der Unter 
suchungsbefund geht über die Abteilung Arbeits 
medizin an die Bergbau-Berufsgenossenschaft. 
Letztere veranlaßt die Verlegung an einen so 
genannten „staubarmen“ Arbeitsplatz unter Tage. 
Der neue Arbeitsplatz unterliegt der regelmäßi 
gen Staubmessung,nach den Vorschriften des Ober 
bergamtes Saarbrücken. Der Begriff „staubarm“ 
ist in den Vorschriften genau meßtechnisch fest- 
gelegt. D. wird außerdem in die Silikosezentral 
kartei sowie in die Silikosekartei seiner Grube 
aufgenommen und steht von diesem Zeitpunkt 
ab in regelmäßiger Überwachung durch den Be 
triebsarzt. 
Bergleute A., B., C., D., E. und F. als Beispiel 
setzen. 
Fall A.: Das Schirmbild ergibt keinen krank 
haften Befund. Es erfolgt keine Mitteilung. 
Fall B.: Das Schirmbild ergibt eine Silikose, 
beispielsweise eine Silikose I. Die Silikose ist be 
reits durch frühere Aufnahmen bekannt. B. wurde 
daher schon verlegt. Im Vergleich mit dem vor 
herigen Bild ist keine Veränderung festzustellen. 
Die Befundmitteilung geht an den Betriebsarzt, 
an die Bergbau-Berufsgenossenschaft und an den 
zuständigen Revierarzt. In den Akten aller 
Empfänger, ebenso in der Silikosezentralkartei 
der Abteilung Arbeitsmedizin, wird der Befund 
nachgetragen. Weitere Maßnahmen sind nicht er 
forderlich. Im Rahmen der Überwachungsunter 
suchungen der Steinstaublungenbehafteten wird 
B. vom Betriebsarzt seiner Grube in bestimmten 
Abständen in der Verbandsstube untersucht. Die 
klinischen und röntgenologischen Befunde werden 
in der Abteilung Arbeitsmedizin nach dem moder 
nen Lochkartenverfahren registriert und bearbei 
tet. Das Schirmbild wird in der Schirmbildkartei 
abgelegt. Zurzeit befinden sich im Schirmbild 
archiv der Abteilung Arbeitsmedizin rund 240 000 
Schirmbilder aus den bisher seit Anfang 1950 
durch geführten Reihenuntersuchungen. 
Körpertemperaturmessung mit dem elektronischen Thermo 
meter (oben) - Karteiarbeit im derzeit 240 000 Röntgen 
bilder umfassenden Schirmbildarchiv (unten). 
Fall E.: E. ist 28 Jahre alt, arbeitet zehn Jahre 
unter Tage. Das Schirmbild ergibt Verdacht auf 
eine beiginnende Silikose. Die Röntgenbildver 
änderungen bei einer eben beginnenden Silikose 
sind sehr gering. Gleich oder ähnlich aussehende
	        
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