Full text : 1959 (0087)

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Fall  C.:  Das  Schirmbild  wurde  bereits  bei  der
ersten  Sichtung  aussortiert,  weil  ein  sogenannter
akuter  Befund  besteht,  der  beispielsweise  nicht
durch  eine  Silikose  bedingt  ist.  Es  kann  sich
um  eine  beginnende  Lungenentzündung,  um
einen  krankhaften  Herzbefund  oder  auch  um  sonstige ­
  Lungenerkrankungen  handeln.  In  diesem
Fall  ist  die  Krankenversicherung,  d.  h.  die  Saarknappschaft ­
  zuständig.  Es  erfolgt  daher  sofortige
Benachrichtigung  des  zuständigen  Revierarztes,
der  den  C.  zu  sich  bestellt,  untersucht,  die  Behandlung ­
  einleitet  oder  ihn  gegebenenfalls  in  ein
Knappschaftskrankenhaus  einweist.  Der  Betriebsarzt ­
  wird  gleichfalls  unterrichtet.

Fall  D.:  D.  ist  40  Jahre  alt,  hat  24  Jahre  unter
Tage  gearbeitet.  Von  früher  her  ist  kein  krankhafter ­
  Befund  bekannt.  Jetzt  zeigt  das  Schirmbild
eine  Silikose  I.  Mitteilung  an  Betriebsarzt,  Bergbau-Berufsgenossenschaft, ­
  Revierarzt.  D.  wird  zur
Untersuchung  zum  Betriebsarzt  bestellt.  Der  Untersuchungsbefund ­
  geht  über  die  Abteilung  Arbeitsmedizin ­
  an  die  Bergbau-Berufsgenossenschaft.
Letztere  veranlaßt  die  Verlegung  an  einen  sogenannten ­
  „staubarmen“  Arbeitsplatz  unter  Tage.
Der  neue  Arbeitsplatz  unterliegt  der  regelmäßigen ­
  Staubmessung,nach  den  Vorschriften  des  Oberbergamtes ­
  Saarbrücken.  Der  Begriff  „staubarm“
ist  in  den  Vorschriften  genau  meßtechnisch  festgelegt.
  D.  wird  außerdem  in  die  Silikosezentralkartei ­
  sowie  in  die  Silikosekartei  seiner  Grube
aufgenommen  und  steht  von  diesem  Zeitpunkt
ab  in  regelmäßiger  Überwachung  durch  den  Betriebsarzt. ­


Bergleute  A.,  B.,  C.,  D.,  E.  und  F.  als  Beispiel
setzen.
Fall  A.:  Das  Schirmbild  ergibt  keinen  krankhaften ­
  Befund.  Es  erfolgt  keine  Mitteilung.

Fall  B.:  Das  Schirmbild  ergibt  eine  Silikose,
beispielsweise  eine  Silikose  I.  Die  Silikose  ist  bereits ­
  durch  frühere  Aufnahmen  bekannt.  B.  wurde
daher  schon  verlegt.  Im  Vergleich  mit  dem  vorherigen ­
  Bild  ist  keine  Veränderung  festzustellen.
Die  Befundmitteilung  geht  an  den  Betriebsarzt,
an  die  Bergbau-Berufsgenossenschaft  und  an  den
zuständigen  Revierarzt.  In  den  Akten  aller
Empfänger,  ebenso  in  der  Silikosezentralkartei
der  Abteilung  Arbeitsmedizin,  wird  der  Befund
nachgetragen.  Weitere  Maßnahmen  sind  nicht  erforderlich. ­
  Im  Rahmen  der  Überwachungsuntersuchungen ­
  der  Steinstaublungenbehafteten  wird
B.  vom  Betriebsarzt  seiner  Grube  in  bestimmten
Abständen  in  der  Verbandsstube  untersucht.  Die
klinischen  und  röntgenologischen  Befunde  werden
in  der  Abteilung  Arbeitsmedizin  nach  dem  modernen ­
  Lochkartenverfahren  registriert  und  bearbeitet. ­
  Das  Schirmbild  wird  in  der  Schirmbildkartei
abgelegt.  Zurzeit  befinden  sich  im  Schirmbildarchiv ­
  der  Abteilung  Arbeitsmedizin  rund  240  000
Schirmbilder  aus  den  bisher  seit  Anfang  1950
durch  geführten  Reihenuntersuchungen.

Körpertemperaturmessung  mit  dem  elektronischen  Thermometer ­
  (oben)  -  Karteiarbeit  im  derzeit  240  000  Röntgenbilder ­
  umfassenden  Schirmbildarchiv  (unten).

Fall  E.:  E.  ist  28  Jahre  alt,  arbeitet  zehn  Jahre
unter  Tage.  Das  Schirmbild  ergibt  Verdacht  auf
eine  beiginnende  Silikose.  Die  Röntgenbildveränderungen ­
  bei  einer  eben  beginnenden  Silikose
sind  sehr  gering.  Gleich  oder  ähnlich  aussehende
            
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