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trag von 3 000 frs. abgezogen. Der Unter-Tage-
Arbeiter, der also 47 000 frs. steuerpflichtigen
Lohn hat, wird nur für 44 000 frs. veranlagt.
Ebenso wird, falls Lohnempfänger eine Lohn
steuerermäßigung auf ihrer Steuerkarte einge
tragen haben, was in der 2. Zeile der Adrema
platte neben EM vermerkt ist, vor der Berech
nung der Steuer diese Ermäßigung vom Brutto
lohn in Abzug gebracht.
Hier ist es nicht möglich, die einzelnen Sätze
für jeden steuerpflichtigen Betrag anzugeben. Wir
lassen daher nur einen Auszug folgen, der für
eine überschlägige Berechnung der Abzüge ge
nügen wird.
Da die Lohnzulage (Spalte 25) ebenfalls aus
dem Bruttolohn errechnet wird, fügen wir auch
diese jeweils in der letzten Spalte der hier auf
geführten Steuerklassen mit an.
30 000 — 39 999 50 frs.
40 000 — 49 999 70 frs.
50 000 und mehr 90 frs.
Spalte 35; Sterbekasse. — Hier wird der Beitrag
des Belegschaftsmitglieds zum Unterstützungs
verein der Saarbergleute abgezogen, z. Zt. monat
lich 40.- frs. Beim Sterbefall eines Mitglieds die
ser Kasse erhält die Ehefrau oder die Kinder
ein Sterbegeld, dessen Höhe jährlich festgelegt
wird. In Reden besteht dazu noch eine Kamerad
schaftskasse, die bei der Beerdigung eines ihrer
Mitglieder die Kosten für die Gestellung der
Musik bestreitet (sofern nicht ein tödlicher Un
fall vorliegt) oder, falls die Angehörigen des
Verstorbenen keine Musik wünschen, den ent
sprechenden Kostenbetrag in bar auszahlt.
Spalte 36: Abrundung Vormonat. — Da bei der
Auszahlung des Lohnes nur auf 1 000 abgerun-
Steuerklasse
I
Steuerklasse
2
Steuerklasse IV/2
Steuer- u.
versiehe-
Ge
Kir
chen
steuer
Ge*
Kir
chen
Steuer
Ge
Kir-
rungspflichtig
Lohn-
mein-
Lohn-
Lohn-
mein-
Lohn-
Lohn-
mein
Lohn-
unter
Tage
über
Tage
Steuer
schafts-
abgabe
zuloge
Steuer
schafts-
abgabe
zutage
Steuer
Schafts
abgabe
Steuer
Zulage
20000
17000
212
-
212
:
148
25 000
22 000
512
—
41
812
512
—
41
812
358
—
29
568
30000
27 000
1075
—
86
1375
1075
—
86
1375
752
—
61
962
35000
32 000
1675
—
134
1975
1675
—
134
1975
1 172
—
94
1382
40 000
37 000
2400
120
192
2275
2275
—
182
2575
1592
—
128
1802
45 000
42 000
3 354
160
269
3212
2912
—
233
3212
2079
—
167
2379
50 000
47 000
4 362
260
349
3 587
3 587
170
287
3 887
2 754
—
221
3054
55000
52000
5370
320
430
4 562
4262
210
341
4562
3429
—
275
3 729
60 000
57 000
6 379
380
511
5237
4937
240
395
5 237
4104
~
329
4404
65000
62000
7 441
520
596
5 950
5650
330
452
5950
4816
240
386
5116
70 000
67 000
8512
590
681
6625
6 450
380
516
6625
5491
270
440
5 791
Nocli ein Wort zu den Steuerklassen selbst.
Auch hier gibt es ganz besondere Bestimmungen
nach welchen die Steuerpflichtigen in 4 Steuer
klassen eingeteilt werden. Hier folgen nur aus
zugsweise kurze Angaben.
Steuerklasse I; nicht verheiratet, soweit sie nicht
in die Steuerklassen II, III oder IV fallen.
Steuerklasse II: Verheiratete ohne Kinder, Männer
nach vollendetem 60. Lebensjahr, Vollwaisen
bis zum 21. Lebensjahr,
Steuerklasse III: Verheiratete mit einem noch
lebenden Kind, für das aber keine Kinder
ermäßigung gewährt wird.
Steuerklasse IV: Verheiratete, denen Kinderermä
ßigung zustelit.
Spalte 34: Arbeitskammer. — Diese Beiträge wer
den von allen Arbeitnehmern nach Vollendung
des 18. Lebensjahres erhoben mit Ausnahme der
Lehrlinge. Beitragspflichtig ist das versicherungs
pflichtige Einkommen. Die Beiträge betragen:
bis 19 999 frs. ohne
20 000 — 24 999 20 frs.
25 000 — 29 999 30 frs.
dete Beträge ausbezahlt werden, der Lohnem
pfänger also zum Zwecke der Abrundung zwi
schen 1 und 999 frs. mehr Geld ausbezahlt be
kommt, als er tatsächlich lt. Lohnverrechnung zu
erhalten hätte, wird der im Vormonat zuviel ge
zahlte Betrag hier wieder in Abzug gebracht.
Spalte 37: Abschlag. — Da es nicht möglich ist,
den Belegschaftsmitgliedern gleich nach Beendi
gung eines Monats den ihnen zustehenden Lohn
auszuzahlen, wird in der ersten Hälfte jeden
Monats ein Abschlag auf den im vorhergehenden
Monat verdienten Lohn ausbezahlt. Bei der ge
gen Ende jeden Monats erfolgenden Hauptloh-
nung für den vorhergehenden Monat wird der
schon erfolgte Abschlag wieder abgezogen.
Spalte 38: Miete, Strom, Wasser, Gas, Kamin
reinigung. — Die Inhaber von Werkswohnungen
bezahlen ihre Miete und die Nebenkosten durch
Lohnabzug.
Spalte 39: Verschiedene Abzüge. — Hier erfol
gen z. B. Abzüge für gewährte Baudarlehen, für
verhängte Strafen, für Pfändungen usw.