Full text: 1956 (0084)

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trag von 3 000 frs. abgezogen. Der Unter-Tage- 
Arbeiter, der also 47 000 frs. steuerpflichtigen 
Lohn hat, wird nur für 44 000 frs. veranlagt. 
Ebenso wird, falls Lohnempfänger eine Lohn 
steuerermäßigung auf ihrer Steuerkarte einge 
tragen haben, was in der 2. Zeile der Adrema 
platte neben EM vermerkt ist, vor der Berech 
nung der Steuer diese Ermäßigung vom Brutto 
lohn in Abzug gebracht. 
Hier ist es nicht möglich, die einzelnen Sätze 
für jeden steuerpflichtigen Betrag anzugeben. Wir 
lassen daher nur einen Auszug folgen, der für 
eine überschlägige Berechnung der Abzüge ge 
nügen wird. 
Da die Lohnzulage (Spalte 25) ebenfalls aus 
dem Bruttolohn errechnet wird, fügen wir auch 
diese jeweils in der letzten Spalte der hier auf 
geführten Steuerklassen mit an. 
30 000 — 39 999 50 frs. 
40 000 — 49 999 70 frs. 
50 000 und mehr 90 frs. 
Spalte 35; Sterbekasse. — Hier wird der Beitrag 
des Belegschaftsmitglieds zum Unterstützungs 
verein der Saarbergleute abgezogen, z. Zt. monat 
lich 40.- frs. Beim Sterbefall eines Mitglieds die 
ser Kasse erhält die Ehefrau oder die Kinder 
ein Sterbegeld, dessen Höhe jährlich festgelegt 
wird. In Reden besteht dazu noch eine Kamerad 
schaftskasse, die bei der Beerdigung eines ihrer 
Mitglieder die Kosten für die Gestellung der 
Musik bestreitet (sofern nicht ein tödlicher Un 
fall vorliegt) oder, falls die Angehörigen des 
Verstorbenen keine Musik wünschen, den ent 
sprechenden Kostenbetrag in bar auszahlt. 
Spalte 36: Abrundung Vormonat. — Da bei der 
Auszahlung des Lohnes nur auf 1 000 abgerun- 
Steuerklasse 
I 
Steuerklasse 
2 
Steuerklasse IV/2 
Steuer- u. 
versiehe- 
Ge 
Kir 
chen 
steuer 
Ge* 
Kir 
chen 
Steuer 
Ge 
Kir- 
rungspflichtig 
Lohn- 
mein- 
Lohn- 
Lohn- 
mein- 
Lohn- 
Lohn- 
mein 
Lohn- 
unter 
Tage 
über 
Tage 
Steuer 
schafts- 
abgabe 
zuloge 
Steuer 
schafts- 
abgabe 
zutage 
Steuer 
Schafts 
abgabe 
Steuer 
Zulage 
20000 
17000 
212 
- 
212 
: 
148 
25 000 
22 000 
512 
— 
41 
812 
512 
— 
41 
812 
358 
— 
29 
568 
30000 
27 000 
1075 
— 
86 
1375 
1075 
— 
86 
1375 
752 
— 
61 
962 
35000 
32 000 
1675 
— 
134 
1975 
1675 
— 
134 
1975 
1 172 
— 
94 
1382 
40 000 
37 000 
2400 
120 
192 
2275 
2275 
— 
182 
2575 
1592 
— 
128 
1802 
45 000 
42 000 
3 354 
160 
269 
3212 
2912 
— 
233 
3212 
2079 
— 
167 
2379 
50 000 
47 000 
4 362 
260 
349 
3 587 
3 587 
170 
287 
3 887 
2 754 
— 
221 
3054 
55000 
52000 
5370 
320 
430 
4 562 
4262 
210 
341 
4562 
3429 
— 
275 
3 729 
60 000 
57 000 
6 379 
380 
511 
5237 
4937 
240 
395 
5 237 
4104 
~ 
329 
4404 
65000 
62000 
7 441 
520 
596 
5 950 
5650 
330 
452 
5950 
4816 
240 
386 
5116 
70 000 
67 000 
8512 
590 
681 
6625 
6 450 
380 
516 
6625 
5491 
270 
440 
5 791 
Nocli ein Wort zu den Steuerklassen selbst. 
Auch hier gibt es ganz besondere Bestimmungen 
nach welchen die Steuerpflichtigen in 4 Steuer 
klassen eingeteilt werden. Hier folgen nur aus 
zugsweise kurze Angaben. 
Steuerklasse I; nicht verheiratet, soweit sie nicht 
in die Steuerklassen II, III oder IV fallen. 
Steuerklasse II: Verheiratete ohne Kinder, Männer 
nach vollendetem 60. Lebensjahr, Vollwaisen 
bis zum 21. Lebensjahr, 
Steuerklasse III: Verheiratete mit einem noch 
lebenden Kind, für das aber keine Kinder 
ermäßigung gewährt wird. 
Steuerklasse IV: Verheiratete, denen Kinderermä 
ßigung zustelit. 
Spalte 34: Arbeitskammer. — Diese Beiträge wer 
den von allen Arbeitnehmern nach Vollendung 
des 18. Lebensjahres erhoben mit Ausnahme der 
Lehrlinge. Beitragspflichtig ist das versicherungs 
pflichtige Einkommen. Die Beiträge betragen: 
bis 19 999 frs. ohne 
20 000 — 24 999 20 frs. 
25 000 — 29 999 30 frs. 
dete Beträge ausbezahlt werden, der Lohnem 
pfänger also zum Zwecke der Abrundung zwi 
schen 1 und 999 frs. mehr Geld ausbezahlt be 
kommt, als er tatsächlich lt. Lohnverrechnung zu 
erhalten hätte, wird der im Vormonat zuviel ge 
zahlte Betrag hier wieder in Abzug gebracht. 
Spalte 37: Abschlag. — Da es nicht möglich ist, 
den Belegschaftsmitgliedern gleich nach Beendi 
gung eines Monats den ihnen zustehenden Lohn 
auszuzahlen, wird in der ersten Hälfte jeden 
Monats ein Abschlag auf den im vorhergehenden 
Monat verdienten Lohn ausbezahlt. Bei der ge 
gen Ende jeden Monats erfolgenden Hauptloh- 
nung für den vorhergehenden Monat wird der 
schon erfolgte Abschlag wieder abgezogen. 
Spalte 38: Miete, Strom, Wasser, Gas, Kamin 
reinigung. — Die Inhaber von Werkswohnungen 
bezahlen ihre Miete und die Nebenkosten durch 
Lohnabzug. 
Spalte 39: Verschiedene Abzüge. — Hier erfol 
gen z. B. Abzüge für gewährte Baudarlehen, für 
verhängte Strafen, für Pfändungen usw.
	        
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