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II. Der Bruttolohn
Spalte 2: Stiftung für Wohnungsbau (St. W. B.).
Laut Statut steht den Bergleuten ein monatliches
Wohnungsgeld zu. Die Belegschaften verzichteten
jedoch auf eine gewisse Zeit auf einen Teil die
ses Geldes, das der 1949 gebildeten Stiftung für
den Wohnungsbau zugeführt wird. Aus diesem
Fonds erhalten Belegschaftsmitglieder Baudar
lehen. Das Wohnungsgeld beträgt;
im ganzen
davon
an die
Frs.
St. W. B,
Arb.
a)
bei Verheirateten
unter
2 Kindern
1 350.-
750.-
600.-
b)
bei Verheirateten
mit
2 Kindern
1 575.-
875.-
700.-
c)
bei Verheirateten
mit
3 Kindern und mehr
1 800.-
1 000.-
800.-
5 /<) des den einzelnen Arbeitern zustehenden
Wohnungsgeldes fließen der St. W. B. zu, wäh
rend V9 zur Auszahlung an den Berechtigten
gelangen.
Das Kennzeichen auf der Adremaplatte für das
Wohnungsgeld befindet sich in der 4. Zeile vor
dem Geburtsdatum: a, b oder c.
Der unter St. W. B. eingetragene Betrag stellt
also den Teil des dem verheirateten Bergmann
zustehenden Wohnungsgeldes dar, der vorläufig
einbehalten, der Stiftung überwiesen, später aber
wieder ausbezahlt wird. Da die Verwaltung der
Stiftung in den Händen der Saar - Knappschaft
liegt, wird das eingezahlte Geld später auch
durch die Knappschaft zurückgezahlt. Z. Z. sind
aus der Stiftung die bis 1950 eingegangenen
Gelder den Bergleuten zurückgezahlt worden.
Aus dem Schichtenbuch des Abteilungssteigers
werden die Eintragungen in den Spalten 3—11
übernommen. Wir weisen hier nur kurz auf die
Bedeutung des Schichtenbuches hin. Auf Grund
der Eintragungen wird sowohl der Schicht- wie
der Gedingelohn verrechnet. Jeder Strich und
jede Eintragung ist daher eine Zahlungsanwei
sung für den Lohnverrechner und somit für das
einzelne Belegschaftsmitglied. Das Schichtenbuch
ist eine Urkunde und muß allen seinen Teilen
wahrheitsgemäß, richtig und vollständig geführt
werden. Nicht nur für den betreffenden Monat
sondern sogar noch nach Jahrzehnten können die
Eintragungen von großer Bedeutung für den
Einzelnen sein.
Spalte 3: Seite im Schichtenbuch. Stellt die
Verbindung der Lohnliste und des Lohnstreifens
mit dem Schichtenbuch her, was bei Kontrollen
und Reklamationen die Nachforschungen erleidi-
tert.
Spalte 4: Arbeitstage. — Hier werden die reinen
Arbeitstage des betreffenden Belegsdiaftsmitglie-
des eingetragen. Von dieser Zahl hängen die aus
bezahlten Fahrgelder ab. Knappsdiaft und Be
rufsgenossenschaft sind an diesen Angaben eben
falls interessiert.
Spalte 5: Fehlschichten (u. K. f. usw.) — Die Ein
tragungen verstehen sich von selbst. Eingetragen
werden die Krankfeierschichten, die Fehlschichten,
unbezahlter Urlaub und überhaupt alle Schiditen
oder Sdnchtausfälle, die keine reinen Arbeits
schichten sind, entsprechend besonderen Bestim
mungen. Diese Angaben werden weiter auf die
Kontokarte des Belegsdiaftsmitgliedes übertragen
und bei der Berechnung der Ergebnisprämie und
der Anwesenheitsprämie berücksiditigt.
Spalte 6: Verfahrene Schichten. — Audi die tat-
sächlidi verfahrenen Arbeitsschichten werden aus
dem Schichtenbuch übernommen. Die eingetra
gene Zahl oder Zahlen werden bei der Berech
nung des Tätigkeitslohnes benützt. Zusätzlich
wird hier aber auch der Erholungsurlaub einge
tragen, da dieser ja wie die normalen Arbeits
tage bezahlt wird. — Im Schichtenbuch wird
jede verfahrene ganze Schicht (7% Stunden für
den Untertagebetrieb und 8 Stunden für den
Übertagebetrieb) durch einen Strich versinnbild-
lidit. In der Lohnliste wird die Zahl der Schich
ten durdi die entsprechende Zahl ausgedrückt.
Jede verfahrene Teilschicht wird im Schichten
buch in Bruchteilen von 31. (für den Untertage
betrieb) und von 32. (für den Übertagebetrieb)
angegeben. Eine Viertelstunde Arbeitszeit wird
also mit 1/31 (unter Tage) oder 1/32 (über Tage),
eine Stunde mit 4/31 (unter Tage) oder 4/32
(über Tage) eingetragen. Diese Brüche werden in
der Lohnliste durdi Hundertstel ausgedrückt.
Die Umrechnung ergibt:
31.
32.
1 Viertelstunde
=
0,03
0,03
2 Viertelstunden
=
0,06
0,06
3 Viertelstunden
=
0,09
0,09
1 Stunde
=
0,13
0,13
1 % Stunde
=
0,16
0,16
V/2 Stunde
=
0,19
0,19
1% Stunde
=
0,23
0,22
2 Stunden
=
0,26
0,25
2% Stunden
=
0,29
0,28
2V2 Stunden
=
0,32
0,31
2% Stunden
=
0,35
0,34
3 Stunden
=
0,39
0,38
3% Stunden
=
0,42
0,41
31/2 Stunden
=
0,45
0,44
3% Stunden
=
0,48
0,47
4 Stunden
=
0,52
0,50
4% Stunden
=
0,55
0,53
4i/ 2 Stunden
=
0,58
0,56
4% Stunden
=
0,61
0,59
5 Stunden
=
0,65
0,63
5% Stunden
=
0,68
0,66
5i/ 2 Stunden
=
0,71
0,69
53/4 Stunden
=
0,74
0,72
6 Stunden
=
0,77
0,75
6% Stunden
=
0,81
0,78
ey 2 Stunden
=
0,84
0,81
6% Stunden
=
0,87
0,84
7 Stunden
—
0,90
0,88
714 Stunden
=
0,94
0,91
71/2 Stunden
=
0,97
0,94
7% Stunden
=
1 Schicht
0.97
8 Stunden
=
1
Schicht