Full text: 1956 (0084)

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II. Der Bruttolohn 
Spalte 2: Stiftung für Wohnungsbau (St. W. B.). 
Laut Statut steht den Bergleuten ein monatliches 
Wohnungsgeld zu. Die Belegschaften verzichteten 
jedoch auf eine gewisse Zeit auf einen Teil die 
ses Geldes, das der 1949 gebildeten Stiftung für 
den Wohnungsbau zugeführt wird. Aus diesem 
Fonds erhalten Belegschaftsmitglieder Baudar 
lehen. Das Wohnungsgeld beträgt; 
im ganzen 
davon 
an die 
Frs. 
St. W. B, 
Arb. 
a) 
bei Verheirateten 
unter 
2 Kindern 
1 350.- 
750.- 
600.- 
b) 
bei Verheirateten 
mit 
2 Kindern 
1 575.- 
875.- 
700.- 
c) 
bei Verheirateten 
mit 
3 Kindern und mehr 
1 800.- 
1 000.- 
800.- 
5 /<) des den einzelnen Arbeitern zustehenden 
Wohnungsgeldes fließen der St. W. B. zu, wäh 
rend V9 zur Auszahlung an den Berechtigten 
gelangen. 
Das Kennzeichen auf der Adremaplatte für das 
Wohnungsgeld befindet sich in der 4. Zeile vor 
dem Geburtsdatum: a, b oder c. 
Der unter St. W. B. eingetragene Betrag stellt 
also den Teil des dem verheirateten Bergmann 
zustehenden Wohnungsgeldes dar, der vorläufig 
einbehalten, der Stiftung überwiesen, später aber 
wieder ausbezahlt wird. Da die Verwaltung der 
Stiftung in den Händen der Saar - Knappschaft 
liegt, wird das eingezahlte Geld später auch 
durch die Knappschaft zurückgezahlt. Z. Z. sind 
aus der Stiftung die bis 1950 eingegangenen 
Gelder den Bergleuten zurückgezahlt worden. 
Aus dem Schichtenbuch des Abteilungssteigers 
werden die Eintragungen in den Spalten 3—11 
übernommen. Wir weisen hier nur kurz auf die 
Bedeutung des Schichtenbuches hin. Auf Grund 
der Eintragungen wird sowohl der Schicht- wie 
der Gedingelohn verrechnet. Jeder Strich und 
jede Eintragung ist daher eine Zahlungsanwei 
sung für den Lohnverrechner und somit für das 
einzelne Belegschaftsmitglied. Das Schichtenbuch 
ist eine Urkunde und muß allen seinen Teilen 
wahrheitsgemäß, richtig und vollständig geführt 
werden. Nicht nur für den betreffenden Monat 
sondern sogar noch nach Jahrzehnten können die 
Eintragungen von großer Bedeutung für den 
Einzelnen sein. 
Spalte 3: Seite im Schichtenbuch. Stellt die 
Verbindung der Lohnliste und des Lohnstreifens 
mit dem Schichtenbuch her, was bei Kontrollen 
und Reklamationen die Nachforschungen erleidi- 
tert. 
Spalte 4: Arbeitstage. — Hier werden die reinen 
Arbeitstage des betreffenden Belegsdiaftsmitglie- 
des eingetragen. Von dieser Zahl hängen die aus 
bezahlten Fahrgelder ab. Knappsdiaft und Be 
rufsgenossenschaft sind an diesen Angaben eben 
falls interessiert. 
Spalte 5: Fehlschichten (u. K. f. usw.) — Die Ein 
tragungen verstehen sich von selbst. Eingetragen 
werden die Krankfeierschichten, die Fehlschichten, 
unbezahlter Urlaub und überhaupt alle Schiditen 
oder Sdnchtausfälle, die keine reinen Arbeits 
schichten sind, entsprechend besonderen Bestim 
mungen. Diese Angaben werden weiter auf die 
Kontokarte des Belegsdiaftsmitgliedes übertragen 
und bei der Berechnung der Ergebnisprämie und 
der Anwesenheitsprämie berücksiditigt. 
Spalte 6: Verfahrene Schichten. — Audi die tat- 
sächlidi verfahrenen Arbeitsschichten werden aus 
dem Schichtenbuch übernommen. Die eingetra 
gene Zahl oder Zahlen werden bei der Berech 
nung des Tätigkeitslohnes benützt. Zusätzlich 
wird hier aber auch der Erholungsurlaub einge 
tragen, da dieser ja wie die normalen Arbeits 
tage bezahlt wird. — Im Schichtenbuch wird 
jede verfahrene ganze Schicht (7% Stunden für 
den Untertagebetrieb und 8 Stunden für den 
Übertagebetrieb) durch einen Strich versinnbild- 
lidit. In der Lohnliste wird die Zahl der Schich 
ten durdi die entsprechende Zahl ausgedrückt. 
Jede verfahrene Teilschicht wird im Schichten 
buch in Bruchteilen von 31. (für den Untertage 
betrieb) und von 32. (für den Übertagebetrieb) 
angegeben. Eine Viertelstunde Arbeitszeit wird 
also mit 1/31 (unter Tage) oder 1/32 (über Tage), 
eine Stunde mit 4/31 (unter Tage) oder 4/32 
(über Tage) eingetragen. Diese Brüche werden in 
der Lohnliste durdi Hundertstel ausgedrückt. 
Die Umrechnung ergibt: 
31. 
32. 
1 Viertelstunde 
= 
0,03 
0,03 
2 Viertelstunden 
= 
0,06 
0,06 
3 Viertelstunden 
= 
0,09 
0,09 
1 Stunde 
= 
0,13 
0,13 
1 % Stunde 
= 
0,16 
0,16 
V/2 Stunde 
= 
0,19 
0,19 
1% Stunde 
= 
0,23 
0,22 
2 Stunden 
= 
0,26 
0,25 
2% Stunden 
= 
0,29 
0,28 
2V2 Stunden 
= 
0,32 
0,31 
2% Stunden 
= 
0,35 
0,34 
3 Stunden 
= 
0,39 
0,38 
3% Stunden 
= 
0,42 
0,41 
31/2 Stunden 
= 
0,45 
0,44 
3% Stunden 
= 
0,48 
0,47 
4 Stunden 
= 
0,52 
0,50 
4% Stunden 
= 
0,55 
0,53 
4i/ 2 Stunden 
= 
0,58 
0,56 
4% Stunden 
= 
0,61 
0,59 
5 Stunden 
= 
0,65 
0,63 
5% Stunden 
= 
0,68 
0,66 
5i/ 2 Stunden 
= 
0,71 
0,69 
53/4 Stunden 
= 
0,74 
0,72 
6 Stunden 
= 
0,77 
0,75 
6% Stunden 
= 
0,81 
0,78 
ey 2 Stunden 
= 
0,84 
0,81 
6% Stunden 
= 
0,87 
0,84 
7 Stunden 
— 
0,90 
0,88 
714 Stunden 
= 
0,94 
0,91 
71/2 Stunden 
= 
0,97 
0,94 
7% Stunden 
= 
1 Schicht 
0.97 
8 Stunden 
= 
1 
Schicht
	        
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